Berlin: Mal schnell Geld abheben vom Automaten, spontan mit Freunden etwas essen gehen oder kurzentschlossen verreisen: Was für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, kann für Menschen mit Behinderungen oder mobilitätseingeschränkte Menschen mit unüberwindbaren Hindernissen einhergehen. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) seit Jahren umfassende und verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit. Diese Forderung hat der DBR angesichts eines in diesem Zusammenhang von der EU-Kommission eingeleiteten Verfahrens gegen Deutschland erneuert.
„Aktuell hat die EU-Kommission gegen Deutschland und viele andere Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Auch, wenn es hierbei eher um formale Versäumnisse geht, die in Kürze nachgebessert werden sollen, bleiben wir bei unserer Kritik, dass die Barrierefreiheit in Deutschland nicht konsequent und schnell genug vorangetrieben wird“, erklärte DBR-Sprecherratsvorsitzender Adolf Bauer.
Bereits im vergangenen Jahr hat der DBR gemeinsam mit zahlreichen anderen Akteur*innen darauf hingewiesen, dass das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Spielräume der EU-Vorgaben nicht ausreichend genutzt hat und beispielsweise die bauliche Barrierefreiheit nicht einbezogen hat. „Zwar gibt es nun Regeln zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft, allerdings enthalten diese einfach zu viele Ausnahmen und vor allem zu lange Übergangsfristen. Es ist inakzeptabel, dass der Online-Handel erst 2030, Geldautomaten sogar erst 2040 barrierefrei werden sollen. Ohne Barrierefreiheit keine Inklusion. Wir hoffen, dass diese Botschaft auch endlich in der Politik ankommt“, so Adolf Bauer.