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Wagge gleichgewicht orangeAm 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den lange angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Neben minimalen Verbesserungen drohen, wenn es keine wesentlichen Änderungen gibt, weitere Benachteiligungen und Ungleichbehandlung. 

Ein breites Bündnis fordert vor allem die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD auf, § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzentwurfs zur Reform des BGG zu streichen. Dort wird ‚Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen‘ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. So gelten ‚alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung‘.

Link zum Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD für entsprechende Änderungen

Link zum vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossenen Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz

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Berlin: "Das derzeit wichtigste Projekt zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ist die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) - doch der vorliegende Regierungsentwurf bleibt weit hinter der UN-BRK, die Bund und Länder vor 17 Jahren ratifiziert haben, zurück. Der Bundestag ist jetzt am Zug!" So bringt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf den Punkt, was viele behinderte Menschen denken, die tagtäglich auf Barrieren stoßen und in ihrer Teilhabe behindert werden. Deshalb gilt die Abstimmung im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die wahrscheinlich noch vor Pfingsten erfolgen dürfte, als Nagelprobe für die Ernsthaftigkeit der Regierungskoalition für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Dabei stoßen die derzeit im Gesetzentwurf vorgesehenen massiven Ausnahmen für Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und der Erfüllung angemessener Vorkehrungen auf harsche Kritik vieler behinderter Menschen und ihrer Verbände. ...weiterlesen "BGG-Reform wichtigstes Projekt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"

Berlin: Der von der Bundesregierung am 11.2.2026 vorgelegte Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weist massive Lücken und leider noch eine benachteiligende und nicht hinnehmbare Ausnahmeregelung für private Unternehmen auf. Seine Forderungen hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) auch in Gesprächen am 26.3.2026 mit Heike Heubach, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion im Bundestag, und am 17.3.2026 mit Wilfried Oellers, dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vorgetragen. Der BSK fordert grundsätzlich eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit. Deshalb ist die Verankerung der angemessenen Vorkehrung nur ein minimaler Fortschritt, der dann aber menschenrechtskonform ausgestaltet werden muss, wie es in einer Presseinformation des BSK heißt. ...weiterlesen "BSK fordert umfassende Überarbeitung des BGG-Entwurfs – Ausnahmeregel streichen"

Berlin; "Der Bundesrat begrüßt die geplante Aufnahme von privaten und öffentlichen Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen für Endkundinnen und Endkunden anbieten, in den Kreis der Normadressaten des Benachteiligungsverbotes nach dem Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in seiner geltenden Fassung enthält nur einen begrenzten Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Darüber hinaus findet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nur auf die in diesem Gesetz abschließend aufgezählten Produkte und Dienstleistungen Anwendung. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Zugänglichkeit von Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter für eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind daher Verbesserungen der geltenden Bestimmungen über die Barrierefreiheit im privaten Bereich zwingend erforderlich." So heißt es u.a. in der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die heute am 27. März 2026 im Bundesrat beschlossen wurde. Der Bundesrat hat dabei allerdings verpasst zu empfehlen, die massiven Ausnahmen für Unternehmen zu streichen. ...weiterlesen "Weichgespülte Stellungnahme des Bundesrats zum Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet"

Berlin: 17 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 rühmt sich die Bundesregierung, dass mit der Novelle des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) jetzt auch die Privatwirtschaft zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden soll. Ein Blick in den Gesetzentwurf zeigt jedoch nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), wie es den vermeintlich Verpflichteten im Gesetz leicht gemacht wird, sich durch eine "unverhältnismäßige Belastung" hinauszureden. Denn sobald bauliche Veränderungen oder Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind, sei die Unverhältnismäßigkeit auch für angemessene Vorkehrungen "pauschal" anzunehmen. "So wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist, ad absurdum geführt", heißt es in einer Presseinformation der ISL. ...weiterlesen "Verpflichtung zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen wird durch Ausnahmen ad absurdum geführt"

Berlin: "Heute vor 17 Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten und damit wurde die Hoffnung auf mehr Teilhabe und Inklusion entfacht. Der auf dem Tisch liegende Entwurf für ein reformiertes Behindertengleichstellungsgesetz bleibt jedoch weit hinter den zentralen Punkten der UN-Behindertenrechtskonvention zurück und braucht grundlegende Verbesserungen." So lautet die auf Instagram verbreitete Botschaft der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) zum 17. Geburtstag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am heutigen 26. März 2026. ...weiterlesen "ISL mahnt grundlegende Verbesserungen beim Behindertengleichstellungsgeseetz an"

Berlin: Bei der Befragung der Bundesregierung, die regelmäßig im Plenum des Deutschen Bundestages stattfindet, beantwortete Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. März 2026 auch Fragen zur aktuellen Behindertenpolitik. Gestellt wurden diese von der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion Heike Heubach, die sich bereits im Juli 2025 mit Fragen an den Bundeskanzler gewandt hatte. Heike Heubach bezog sich bei ihren Fragen auf den heute am 26. März 2026 anstehenden 17. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Friedrich Merz verpasste nach Einschätzung behindertenpolitischer Akteur*innen die Chance, der UN-Behindertenrechtskonvention mit seinen Antworten Rückenwind zu verschaffen. Er verwies vielmehr auf große Behinderteneinrichtungen in seinem Wahlkreis und die Schicksale, äußerte Verständnis für die Kommunen, die vom Kostenanstieg wegen des Bundesteilhabegesetzes betroffen sind und der Schutz der Wirtschaft vor Kosten zur Barrierefreiheit beschäftigte den Kanzler in seinen Antworten. Vom den Möglichkeiten der angemessenen Vorkehrungen war vonseiten des Bundeskanzlers nicht die Rede. ...weiterlesen "Heike Heubach befragte Bundeskanzler Friedrich Merz zur Behindertenpolitik im Bundestag"

Berlin, 26. März 2026: Anlässlich des 17. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland fordert die LIGA Selbstvertretung die Verantwortlichen auf Bundes- Länder- und kommunaler Ebene auf, die Menschenrechte behinderter Menschen zu stärken statt diese zu schwächen. Der bundesweite Zusammenschluss von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen ist verärgert darüber, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht nur sehr schleppend vorangeht, sondern beklagt massive Rückschritte. ...weiterlesen "17 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland: Menschenrechte stärken statt schwächen"

Berlin: Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und damit den Gesetzentwurf an den Bundesrat und den Bundestag zur weiteren Beratung weitergeleitet. Während sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich im April und Mai 2026 mit dem Gesetzentwurf, in dem es entscheidend darum geht, wie und ob die Barrierefreiheit in Deutschland weiterentwickelt wird, befasst, hat der Bundesrat zuerst die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Diese wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 27. März verabschiedet. Die Ergebnisse über die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates lassen darauf hoffen, dass der Bundesrat der Kritik vieler Behindertenverbände in einigen wichtigen Punkten Rückenwind verleiht, so zum Beispiel im Hinblick auf die Kritik an den geplanten massiven Ausnahmen für Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen. ...weiterlesen "Was sagt der Bundesrat zur geplanten Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes?"

Berlin: Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und sichert Menschen mit Behinderungen ihre Rechte zu. Doch bei der Umsetzung bleibt viel zu tun. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert deshalb von Politik und Wirtschaft mehr Einsatz für Barrierefreiheit und Inklusion. Besonders bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sieht das Institut dringenden Verbesserungsbedarf. ...weiterlesen "Deutschland muss endlich barrierefrei werden"

Berlin: Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf Bundesebene hat sich am 18. März 2026 mit einem Schreiben an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag gewendet, um auf konkrete Punkte zur Nachbesserung beim Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinzuweisen. Nach Einschätzung des Inklusionsbeirates, dessen Vorsitzender der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel ist, bleibt der Entwurf in zentralen Punkten hinter der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, er verbessert die Barrierefreiheit kaum und stärkt den Schutz vor Benachteiligung nicht hinreichend. ...weiterlesen "Inklusionsbeirat: Erheblicher Nachbesserungsbedarf bei BGG-Reform nötig"

Hamburg: Dass die voraussichtlich im Mai anstehende Entscheidung des Bundestages über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und damit die Frage, welche Regeln wir für barrierefreie Dienstleistungen und Produkte schaffen, nicht nur die Lobby der Wirtschaft, sondern viele Menschen beschäftigt, das macht u.a. eine Petition deutlich, die in kurzer Zeit nun schon über 50.000 Unterstützer*innen hat. "Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer" lautet die Überschrift der von René Schaar aus Hamburg mit Unterstützung einer Reihe bekannter Aktiver entwickelte Petition mit dem Appell "Stoppt Diskriminierung! Pflicht zur Barrierefreiheit ins BGG, Jetzt!" Den wachsenden Druck bekommen auch die regierenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu spüren, denn immer mehr E-Mails gehen bei deren Abgeordneten ein, die dringende Verbesserung am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BGG-Reform fordern. Auch der Bundesrat wird sich mit dem Thema beschäftigen. ...weiterlesen "Über 50.000 Unterstützer*innen für Petition zur Pflicht zur Barrierefreiheit bei der BGG-Reform"

Berlin: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel,  hat in einer Sendung von NDR Info mehr Barrierefreiheit in Deutschland gefordert. "Die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen müssten sich noch deutlich verbessern, sagte Jürgen Dusel am letzten Tag der Winter-Paralympics auf NDR Info", wie es in der Ankündigung des 5minütigen Interviews auf NDR Info heißt. ...weiterlesen "Jürgen Dusel fordert mehr Barrierefreiheit in Deutschland"

Hamburg: Die von René Schaar initiierte Petition zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat in den letzten Tagen kräftig Fahrt aufgenommen. Waren es am 9. März noch ca. 3.000 Personen, die die Petition mit dem Titel "Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer" unterstützten, hat sich diese Zahl vier Tage später verzehnfacht. Am Morgen des 13. März 2026 unterstützen bereits fast 40.000 Menschen, das Anliegen von René Schaar und seinen Unterstützer*innen. "Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das Barrierefreiheit in katastrophalem Ausmaß verhindert! Ein Gesetz, das Unternehmen schützt, die diskriminieren – statt uns Menschen mit Behinderung. Das Barrierefreiheit als 'unzumutbare Belastung' diffamiert! Wenn wir jetzt nicht zusammenhalten, macht Deutschland einen gewaltigen Rückschritt in Sachen Inklusion. Und stellt Diskriminierung von Menschen mit Behinderung einen Freifahrtschein aus", heißt es u.a. in der Begründung der Petition. ...weiterlesen "Fast 40.000 gegen Freifahrtschein für Barrieren: Korrekturen bei Reform des Behindertengleichstellungsgesetz gefordert"

Berlin: Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen und damit auf den Weg zur Debatte und zum Beschluss des Gesetzes, das eigentlich die Barrierefreiheit verbessern soll, durch den Bundestag freigegeben. Doch auch der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden, wie die Gesetzesreform aussehen sollte. Deshalb hat die LIGA Selbstvertretung an die Sozialminister*innen und -senator*innen sowie an die Behindertenbeauftragten der Bundesländer appelliert, für die Streichung der massiven Ausnahmen von Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen einzutreten. ...weiterlesen "Appell für kritische Stellungnahme des Bundesrats zur BGG-Reform"

Berlin: Wie schwer sich die derzeitige Bundesregierung damit tut, benachteiligte Menschen vor Diskriminierungen zu schützen und Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen hierfür zu verlangen, das hat diese mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zum Ärger vieler behinderter Menschen, ihrer Angehörigen und Verbände bereits anschaulich gezeigt. Aber auch bei der längst überfälligen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) scheint die Bundesregierung nicht handlungsfähig zu sein. Denn seit Wochen warten die von Diskriminierungen Betroffenen und ihre Verbände auf die Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfs. Denn eigentlich ist dessen Verabschiedung durch das Bundeskabinett schon für den 25. März 2026 vorgesehen. Aber auch diese Pläne wurden ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz schon mehrfach verschoben. Für die Anhörung der Verbände scheint angesichts dieser Uneinigkeit in der Bundesregierung wahrscheinlich wenig Zeit zu verbleiben, wenn der Entwurf dann irgendwann einmal veröffentlicht wird. ...weiterlesen "Wo bleibt die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes?"

Hamburg: Die Unzufriedenheit bei behinderten Menschen, ihren Verbündeten und ihren Verbänden über den Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für mehr Barrierefreiheit ist groß. Dies zeigt auch die Tatsache, dass kurz nach dem Start bereits über 3.000 Menschen die von René Schaar gestartete Petition mit dem Titel "Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer" unterstützen. "Schluss mit Schlupflöchern bei Barrierefreiheit! Das Behindertengleichstellungsgesetz muss so angepasst werden, dass Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft Pflicht wird! Baulich, digital, kommunikativ. Wir Menschen mit Behinderung gehören zur Gesellschaft. Wir gehören in jeden Betrieb, an jeden Ort und auf jede Veranstaltung. Und wo wir heute noch nicht sind – werden wir morgen sein!" So heißt es zu den Zielen der Petition, die von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten aus der Behindertenbewegung unterstützt wird. ...weiterlesen "Bereits über 3.000 Unterstützer*innen für Petition zu Verbesserungen bei BGG-Reform für mehr Barrierefreiheit"

Berlin: Die LIGA Selbstvertretung ruft behinderte Menschen, ihre Angehörigen und Verbündeten auf, bei den in den nächsten Wochen anstehenden Wahlen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz ihr Wahlrecht zu nutzen und damit diejenigen zu stärken, die für Menschenrechte, Demokratie, Teilhabe, Barrierefreiheit und echte Inklusion eintreten. Die zum Teil unsäglichen Diskussionen um die Eingliederungshilfe und vor allem der miserable Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) machten deutlich, wie wichtig es ist, dass sich behinderte Menschen, ihre Angehörigen und Verbündeten verstärkt in die Politik einmischen. Das Wahlrecht sei dabei ein wichtiges Instrument, um deutlich zu machen, was die Bürger*innen wollen. Am 8. März 2026 fallen bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg, wo sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der CDU und den Grünen abzeichnet, aber auch bei den Kommunalwahlen in Bayern, erste wichtige Entscheidungen im Wahljahr 2026. ...weiterlesen "LIGA Selbstvertretung: Wahlrecht nutzen – Menschenrechte, Demokratie, Teilhabe und Barrierefreiheit stärken"

Berlin: Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 hat eine Reihe von Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD angeschrieben und deutlich gemacht, dass es keine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geben darf, durch die behinderte Menschen benachteiligt werden. Und dabei hat sie den Abgeordneten vor allem erklärt, was es mit den "angemessenen Vorkehrungen" auf sich hat und warum der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf für die BGG Reform in dieser Form keinen Sinn macht. Denn Ausnahmeregelungen und Überforderungsregelungen seien bereits inhärenter Bestandteil des Konzepts der "angemessenen Vorkehrungen", so dass die im Gesetzentwurf zusätzlich und pauschal formulierten umfassenden Ausnahmen für Unternehmen kontraproduktiv seien und gestrichen werden müssten. ...weiterlesen "Sigrid Arnade erklärt Abgeordneten angemessene Vorkehrungen"

Hamburg: "Das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, soll eigentlich dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen weniger diskriminiert und Barrieren abgebaut werden. Nach jahrelangem Hin und Her und verschobenen Terminen ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des BGG seit dem 11. Februar 2026 auf dem Weg in den Bundestag und Bundesrat. Die Enttäuschung ist groß. Der Gesetzentwurf ist ein "Kniefall vor der Wirtschaft" und "schützt in erster Linie die Diskriminierer, nicht die Diskriminierten". Die parlamentarische Beratung ist in vollem Gang. Genau jetzt ist der Moment, in dem zivilgesellschaftlicher Druck wirklich Wirkung entfalten kann. Wir brauchen Dich!" Darauf macht René Schaar auf seiner Internetseite aufmerksam und ermuntert zur Unterzeichnung einer von ihm entwickelten Petition bzw. Unterschriftensammlung, zum Schreiben von Mails an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten und zum Posten des Protests über Social Media. ...weiterlesen "BGG-Reform schützt Diskriminierer: Und was Du jetzt in 10 Minuten tun kannst"

Berlin: Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Organisationen behinderter Menschen, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst geführt, verwaltet und vertreten werden, hat sich an eine Reihe von Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD gewandt. In einer Mail an die Mitglieder der Fraktionsvorstände und der Ausschüsse für Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales kritisiert Ottmar Miles-Paul den am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes", der erhebliche Nachteile bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Er fordert vor allem die Streichung des in § 7 Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird "Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen" anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich "alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung". ...weiterlesen "LIGA Selbstvertretung fordert Streichung umfassender Ausnahmen für Unternehmen zur Barrierefreiheit"

Berlin: Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) warnt vor gravierenden Schwächen des im vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossenen Entwurfes zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Zwar enthält der Gesetzentwurf nach Einschätzung dieses Verbandes einzelne Verbesserungen, doch eine zentrale Regelung in Paragraph 7 Absatz 3 Nummer 3 droht den Diskriminierungsschutz erheblich zu schwächen. ...weiterlesen "ABiD warnt vor gravierenden Schwächen im Entwurf zur Novellierung des BGG"

Berlin: "Die Zeit zum Handeln ist JETZT", so titelt Raul Krauthausen seine aktuelle Ausgabe seines wöchentlich erscheinenden Newsletters. Mit dieser Ansage bezieht sich Raul Krauthausen auf die derzeit anstehende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), mit der eigentlich vor allem mehr Barrierefreiheit bei Angeboten von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten erreicht werden sollte. Eigentlich, denn der nun zur Beratung im Bundestag anstehende Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht weitreichende Ausnahmen für Unternehmen bei der Schaffung von Barrierefreiheit und auch bei angemessenen Vorkehrungen vor. "Anlass zum Protest gibt uns auch weiterhin die BGG-Reform (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen). Das Netzwerk Artikel 3 spricht sehr richtig von einem "Freibrief für Diskriminierung", auch die Grünen üben deutliche Kritik an dem Entwurf. Die zentralen Argumente und was Ihr tun könnt, um diesen Freibrief im parlamentarischen Verfahren noch zu stoppen, hat René Schaar hier zusammengefasst", schreibt Raul Krauthausen in seinem aktuellen Newsletter. ...weiterlesen "Barrierefreiheit: Zeit zum Handeln ist Jetzt"

Bremen: Aus Anlass der am 11. Februar 2026 erfolgte Beschlussfassung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich der Verein "Inklusion Nord" in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD gewandt. Darin fordert dieser Verein substanzielle Änderungen an diesem Gesetzentwurf. Der Verein begrüßt das erklärte Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksam zu verhindern und Barrierefreiheit verbindlich zu regeln. Gleichzeitig sieht Inklusion Nord jedoch gravierende Mängel im vorliegenden Entwurf, insbesondere in § 7 Absatz 3 Nummer 3. ...weiterlesen "Inklusion Nord e.V. fordert grundlegende Korrekturen am Behindertengleichstellungsgesetz"

Marburg: Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) übt deutliche Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Reform soll offiziell mehr Barrierefreiheit in Deutschland schaffen. Zahlreiche Verbände und Menschenrechtsorganisationen halten den Entwurf jedoch für unzureichend und in Teilen sogar für kontraproduktiv. Diese Einschätzung teilt auch der DVBS. "Der Gesetzentwurf verpasst eine dringend nötige Modernisierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die vorgesehenen Regelungen für private Anbieter sind weitgehend zahnlos und schaffen in der Praxis kaum verbindliche Verpflichtungen für Barrierefreiheit", erklärt Werner Wörder, 1. Vorsitzender des DVBS.
Link zu Informationen in verständlicherer Sprache ...weiterlesen "DVBS kritisiert Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes scharf"

Bonn: Beim diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es wegen des miserablen Entwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), aber auch aufgrund der schärfer werdenden Debatte um die Eingliederungshilfe, genug Gründe, Protestaktionen durchzuführen. Die Aktion Mensch hat mit dem Slogan "Menschenrechte sind nicht verhandelbar" ein passendes Motto gefunden und unterstützt auch dieses Jahr Aktionen und Veranstaltungen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai, die zwischen dem 2. und 10. Mai 2026 stattfinden, finanziell. Dafür hat sie insgesamt 2 Millionen Euro bereitgestellt. Förderanträge können noch bis zum 31. März 2026 gestellt werden, solange die Fördermittel reichen. ...weiterlesen "Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Anträge für Aktionen zum Europäischen Protesttag noch bis 31. März möglich"

Berlin: Mit einem Aufruf an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD unter dem Motto "Verhindern Sie ein Behinderten-Benachteiligungs-Gesetz!" wendet sich das NETZWERK ARTIKEL 3 vor allem gegen eine Formulierung im Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die umfassende Ausnahmen für Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen vorsieht. Das Netzwerk fordert von den Abgeordneten in der weiteren Beratung des Gesetzesentwurfs die Streichung der in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 gewählten Formulierung, wonach "Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen" anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt wird. Dort gelten bisher "alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung". Das NETZWERK ARTIKEL 3 hofft, dass viele weitere behinderte Menschen und ihre Verbündeten den Aufruf zum Anlass nehmen, ihre Bundestagsabgeordneten mit ähnlichen Forderungen zu kontaktieren. ...weiterlesen "Aufruf an Bundestagsabgeordnete: Verhindern Sie ein Behinderten-Benachteiligungs-Gesetz"

Berlin: Raul Krauthausen hat wie viele andere Aktive, die sich für klare Regelungen zur Barrierefreiheit einsetzen, scharfe Krtik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz geübt. Da nach dem Kabinettsbeschluss nun die Entscheidung über die endgültigen Regelungen bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt, hat Raul Krauthausen nicht nur Briefe an die zuständigen Abgeordneten von CDU/CSU und SPD geschrieben, sondern bietet auch eine Vorlage und die Adressen zur Nachahmung für andere Aktive an. Denn nun gilt es, die Abgeordneten ganz konkret mit der Lebenssituation, mit den vielfältigen Barrieren, die behinderte Menschen behindern zu konfrontieren und ganz konkrete Änderungen am Gesetzentwurf einzufordern. Darin sind sich viele Akteur*innen der Behindertenbewegung und -verbände einig. ...weiterlesen "Briefe an Abgeordnete mit Kritik an schlechtem Behindertengleichstellungsgesetzentwurf"

Berlin: "Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag immer noch auf zu viele Hürden. Das wollen wir ändern." Mit disem Post auf Facebook wollte die Bundesregierung eigentlich für ihre Initiative zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werben, nachdem diese am 11. Februar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz im Kabinett verabschiedet hat. Dass gerade viele behinderte Menschen, die tagtäglich auf Barrieren stoßen, sich von solch einfachen Botschaften angesichts des nach Einschätzung vieler Behindertenverbände miserablen Gesetzentwurfs inicht täuschen lassen, zeigt die rege Diskussion, die der Facebook-Post der Bundesregierung mit fast 1.000 Kommentaren entfacht hat. ...weiterlesen "Rege Diskussion zu Post der Bundesregierung zur BGG-Reform"

Berlin: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert ein Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient. Deshalb übt der Verband massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. In einem auf Facebook verbreiteten Sharepic fragt sich Andreas Bethke angesichts der weitgehenden Ausnahmen für die Privatwirtschaft in Sachen Barrierefreiheit: "Sind Menschen mit Behinderungen eine Bürde für die Gesellschaft?" ...weiterlesen "Sind Menschen mit Behinderungen eine Bürde für die Gesellschaft?"

Kassel: "Am Aschermittwoch ist alles vorbei", so heißt es in einem bekannten Karnevalslied, das darauf verweist, dass die närrische Zeit an diesem Tag ein Ende hat, so dass die Kostüme und das übriggebliebene Konfetti für die nächste Karnevalszeit eingepackt werden können. Was behinderten Menschen am Mittwoch vor Beginn der entscheidenden Phase des diesjährigen Karnevals als "vergiftetes Geschenk", wie Raul Krauthausen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezeichnet, ins Nest gelegt bekamen, wirkt leider auch am Aschermittwoch und wahrscheinlich noch lange danach. Nämlich dahingehend, dass sich in Sachen Abbau von Barrieren in Deutschland auch zukünftig wenig ändern dürfte. Denn behinderte Menschen scheinen eine solch große Bürde für die Gesellschaft zu sein, wie dies Andreas Bethke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisch hinterfragt, dass Unternehmen vor jeglicher Verpflichtung zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen geschützt werden müssen. Am Aschermittwoch ist für behinderte Menschen ganz und gar nicht alles vorbei und es droht ein ewig währendes Katerfrühstück, wenn wir uns nicht engagieren, wie kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar feststellt. ...weiterlesen "Am Aschermittwoch ist alles vorbei – die Barrieren bleiben allerdings"

Berlin: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert ein Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient. Deshalb übt der Verband massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. In einem auf Facebook verbreiteten Sharepic fragt sich Andreas Bethke angesichts der weitgehenden Ausnahmen für die Privatwirtschaft in Sachen Barrierefreiheit: "Sind Menschen mit Behinderungen eine Bürde für die Gesellschaft?" ...weiterlesen "Sind Menschen mit Behinderungen eine Bürde für die Gesellschaft?"

Berlin (kobinet) Die Kritik an dem vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) reißt nicht ab. Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich nach Ansicht von Raul Krauthausen bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. Der Aktivist und AbilityWatch warnen: "Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit." Auf einem über Facebook verbreiteten Sharepic von Raul Krauthausen heißt es: "Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet." ...weiterlesen "BGG-Reform: Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel"

Berlin: Der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz, den das Bundeskabinett am 11. Februar 2026 vorgelegt hat, hat viele enttäuscht, so auch den Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel. "Der Anspruch, der uns leiten sollte, wäre, ein modernes Land zu sein, das allen Menschen den Zugang zu öffentlichen wie privaten Angeboten zusichert. Doch dazu gehört mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft, als er bei der Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs zum Tragen kommt", stellte Jürgen Dusel mittels eines auf Facebook veröffentlichten Sharepics klar. ...weiterlesen "ürgen Dusel fordert mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft für Barrierefreiheit"

Düsseldorf: Nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE bleibt der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Anforderungen einer inklusiven und zukunftsfähigen Gesellschaft deutlich zurück. Insbesondere verfehlt er, Barrierefreiheit dort verbindlich abzusichern, wo sie für den Alltag der Menschen entscheidend ist: in der Privatwirtschaft. Barrierefreiheit ist keine Sonderregelung für wenige, sondern eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soziale Teilhabe und nachhaltige Strukturen in einer alternden Gesellschaft. Dennoch sieht der Entwurf weiterhin vor, private Anbieter und Dienstleister nur in sehr begrenztem Umfang in die Pflicht zu nehmen. ...weiterlesen "Ohne Pflicht keine Teilhabe: Privatwirtschaft muss gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden"

Berlin: Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. Der DBSV ist überzeigt: "Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern." ...weiterlesen "DBSV fordert ein Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient"

Berlin: Aus Anlass des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11. Februar 2026 hat sich auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, wie folgt geäußert: "Dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Barrierefreiheit auch bei privaten Unternehmen vorlegt, ist ein längst überfälliger Schritt. Barrierefreier Zugang ins Kino, ins Hotel, in die Apotheke: Deutschland ist hier im internationalen Vergleich sehr schlecht aufgestellt. Gleichzeitig steigt in unserer alternden Gesellschaft die Zahl derjenigen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bereits jetzt leben etwa 16 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung. Doch der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was nötig wäre." ...weiterlesen "Paritätischer: Vorgeschlagene Reform verschlechtert Situation behinderter Menschen"

Berlin / Düsseldorf: Der am 11. Februar 2026 vorgestellte Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) stößt nicht nur auf Bundesebene auf deutliche Kritik. Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Dennis Sonne (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Pläne als "nicht ausreichend, um echte Gleichstellung im Alltag herzustellen". Zwar enthalte der Entwurf Verbesserungen für Bundesbehörden, doch bleibe er bei der entscheidenden Frage verbindlicher Verpflichtungen für die Privatwirtschaft hinter den Erwartungen zurück. ...weiterlesen "Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Halbe Schritte reichen nicht"

Berlin: "Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollte in Behindertenbenachteiligungsgesetz (BBG) umbenannt werden." Mit diesem kreativen Vorschlag reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf die weitere Verschlechterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Schon im Entwurf vom November 2025 wurde privaten Unternehmen zugesichert, keinerlei Maßnahmen ergreifen zu müssen, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf sind zudem Beweiserleichterungen entfallen und selbst staatliche Stellen müssen unabhängig vom tatsächlichen Schaden maximal 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. "Trotz all der kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zum Novemberentwurf sind die Grausamkeiten nicht etwa reduziert, sondern im Gegenteil noch potenziert worden," konstatiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. "Die Verbände hätten statt durchgearbeiteter Stellungnahmen einfach leere weiße Blätter abgeben sollen – das Resultat wäre vermutlich dasselbe. Aber wir hätten Ressourcen sparen können". ...weiterlesen "BGG-Entwurf: Einfach weiße leere Blätter als Stellungnahmen abgeben!?"

Berlin: Die Senioren-Union der CDU Deutschlands fordert zu dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes mehr verbindliche Barrierefreiheit auch im privaten und vor allem im Gesundheitsbereich. Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Hubert Hüppe, erklärte hierzu: "Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgestzes (BGG) ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt – aber sie darf nicht bei guten Absichtserklärungen stehen bleiben. In einer älter werdenden Gesellschaft ist Barrierefreiheit eine Frage des Menschenrechtes auf Teilhabe. Der Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen sowie zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen jeder Art muss ausnahmslos und flächendeckend barrierefrei sein. Aber auch der private Bereich darf faktisch nicht völlig außen vor bleiben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen weiterhin an Stufen, fehlenden Aufzügen oder unverständlicher Kommunikation scheitern." ...weiterlesen "Senioren-Union fordert verbindliche und umfassende Barrierefreiheit"

Berlin: "Viele behinderte Menschen können es nicht mehr hören, wenn Ver­tre­te­r*in­nen der Politik oder Verwaltung schwadronieren, wie wichtig der Abbau der Barrieren in den Köpfen ist. Spätestens seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Anfang der Woche ist klar, wo die größten Barrieren in den Köpfen bestehen. Und vor allem, dass umfassende Barrierefreiheit derzeit von der Bundesregierung nicht gewollt ist." So fasst der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Ottmar Miles-Paul seine Meinung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in einem Gastkommentar in der taz zusammen und betont: "Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG schützt Diskriminierer und nicht Diskriminierte. Dazu werden Unternehmen auch noch aus der Pflicht zur Barrierefreiheit entlassen." ...weiterlesen "Kniefall vor der Wirtschaft: Diskriminierer statt Diskriminierte werden geschützt"

Berlin: Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren. Das ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzesentwurf hat allerdings noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen. So sieht die Reform keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Auch umfasst der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen leider keine baulichen Veränderungen und muss innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden. ...weiterlesen "Auch die Privatwirtschaft muss barrierefrei werden!"

Berlin: "BGG-Reform: Ein vergiftetes Geschenk – Bundeskabinett zementiert Diskriminierung in der Privatwirtschaft", so bringt das Aktionsbündnis AbilityWatch die Kritik am Kabinettsbeschluss für die Gesetzesreform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), durch das eigentlich ein Sprung nach vorne in Sachen Barrierefreiheit erreicht werden sollte, auf den Punkt. "Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. AbilityWatch warnt: Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit", heißt es weiter auf der Internetseite von AbilityWatch. ...weiterlesen "BGG-Reform: Ein vergiftetes Geschenk – Bundeskabinett zementiert Diskriminierung in der Privatwirtschaft"

Berlin: Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz hat sich die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion Heike Heubach mit einem Statement zu Wort gemeldet. Sie schreibt: "Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe für alle selbstverständlich ist. Mit der Reform soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter gestärkt werden. Zugleich ist es ein zentrales Anliegen, auch im privaten Sektor deutliche Fortschritte zu erzielen. Denn echte Teilhabe betrifft alle Bereiche - vom Jugendamt bis zur Finanzberatung bei der Bank oder dem Frisörbesuch. In seiner jetzigen Fassung weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner tragfähige Lösungen finden werden. Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen." ...weiterlesen "Wichtiger Schritt auf dem Weg zur Inklusion mit Lücken"

Berlin: "Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern." So fasst der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) seine Einschätzung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes zusammen. ...weiterlesen "BGG-Reform: Kein wirksamer Diskriminierungsschutz, dafür mehr Rechtsunsicherheit"

Berlin: Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sieht in dem am 11. Februar 2026 im Kabinett beschlossenen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eine vertane Chance. Der Wille zur echten Veränderung sei nicht erkennbar. Viele Verbände, unter anderem auch die ISL, kritisierten schon im Dezember 2025 in ihren Stellungnahmen den Entwurf zum BGG. Gerade im Bereich der Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft blieb dieser deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im Gesetzesentwurf wird zwar festgeschrieben, dass auch die Privatwirtschaft Barrierefreiheit herstellen müsse. Jedoch wird es im weiteren Verlauf gleich wieder negiert, in dem jegliche bauliche Veränderungen oder Anpassungen an Dienstleistungen als unzumutbare Belastung deklariert werden. Ebenso ist zwar die Möglichkeit der Feststellung einer Diskriminierung gegeben, diese bleibt für Privatunternehmen ohne wirkliche Konsequenz. Schadensersatz sieht das Gesetz nämlich nicht vor, kritisiert die ISL. ...weiterlesen "Vertane Chance – BGG-Reform verkommt zum Reförmchen"

Berlin: Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundsätzlich als überfällige Nachbesserung in vielen Bereichen: Der Bund verpflichtet sich, seine Bestandsbauten bis 2035 weitgehend und bis 2045 vollständig barrierefrei zu gestalten. Auch die geplante Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie ein kostenfreies, niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren stellen wichtige Fortschritte dar. Zudem ist der Einstieg in eine Verpflichtung privater Anbieter vorgesehen, im Einzelfall sogenannte "angemessene Vorkehrungen" – etwa mobile Rampen oder individuelle Unterstützungsleistungen – zu treffen. ...weiterlesen "BeB fordert verbindliche Standards für Barrierefreiheit"

Berlin: Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) bewertet die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als unzureichend und politisch enttäuschend. Die Novelle bleibt deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame und verbindliche Barrierefreiheit notwendig wäre. Für Millionen Menschen mit Behinderungen, so wird seitens des ABiD betont, entscheidet sich Teilhabe nicht in Gesetzesbegründungen, sondern im Alltag: an der Stufe vor dem Restaurant, in der Arztpraxis ohne Aufzug, auf einer digitalen Plattform ohne barrierefreie Navigation oder in öffentlichen Gebäuden ohne Leitsysteme. Genau hier hätte das Gesetz klare, umfassende und verbindliche Standards festschreiben müssen. ...weiterlesen "BGG-Reform verfehlt den Anspruch auf echte Barrierefreiheit"

Berlin: Lange haben behinderte Menschen und ihre Verbände darauf warten müssen, am 11. Februar 2026 wurde nun der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom Bundeskabinett beschlossen. Nun müssen die Bundestagsabgeordneten den Gesetzentwurf beraten und entscheiden, ob sie noch Änderungen an dem von vielen Akteur*innen und Verbänden scharf kritisierten Gesetzentwurf vornehmen wollen. Hier der Link zum Gesetzentwurf:

Link zum vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossenen Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz

Berlin: Es ist wieder mal Mittwoch und daher stellen sich viele behinderte Menschen mal wieder die Mittwochsfrage und die lautet: "Wird heute der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und damit für mehr Barrierefreiheit beschlossen?" Denn mittwochs tage immer das Bundeskabinett, das entsprechende Gesetzesentwürfe der Bundesregierung beschließt und in den Bundestag einbringt. Der Reformentwurf war ursprünglich schon im August 2025 zur Beschlussfassung durch das Bundeskabinett angekündigt worden, dann wurde es Herbst, der 17. Dezember 2025 war anvisiert. Der Winter brach herein, es war von Januar 2026 die Rede, aber immer Pustekuchen, wie es die LIGA Selbstvertretung kommentiert. Und zunehmend wuchs das Unbehagen, dass das Gesetz so geschwächt wird, dass es am Ende nicht viel bringt oder gar kontraproduktiv in einigen Bereichen ist. Doch nun scheinen die Zeichen deutlicher zu sein, dass heute am 11. Februar 2026 der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen werden könnte. ...weiterlesen "Wird heute der Gesetzentwurf zur BGG-Reform im Kabinett beschlossen?"

Berlin: "Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern." So heißt es in einer Presseinformation der Bundesregierung, die heute am 11. Februar 2026 im Kabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen hat. Damit wird der Gesetzentwurf nun zur weiteren Beratung an den Deutschen Bundestag geleitet. Getitelt hat die Bundesregierung ihre Presseinformation mit dem Slogan "Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung". Wieviel mehr Teilhabe und Selbstbestimmung wirklich in dem Gesetzenwurf steckt, das konnte bei der Veröffentlichung des Berichtes noch nicht beurteilt werden, da der genaue Text noch nicht vorlag. ...weiterlesen "Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz im Kabinett beschlossen"