Kassel / Berlin: "Deutschland setzt die UN-Behindertenrechtskonvention nur unzureichend um und wird dafür vom zuständigen UN-Fachausschuss deutlich gerügt“, so fasst Prof. Dr. Sigrid Arnade das kürzlich bekannt gewordene Prüfergebnis der Staatenprüfung Ende August in Genf zusammen. Die Vorsitzende des Sprecher*innenrats des Deutschen Behindertenrats (DBR) sieht sich durch die sogenannten "Abschließenden Bemerkungen“ des UN-Ausschusses bestätigt: "Die mangelhafte Inklusion in der Bildung und in der Arbeitswelt, die fehlende Deinstitutionalisierung, die unzureichende Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zu Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen werden vom UN-Ausschuss genauso kritisiert wie von uns“.
Besonders besorgt habe sich der Ausschuss angesichts jeglicher Zwangsmaßnahmen einschließlich der zwangsweisen Institutionalisierung sowie des mangelhaften Schutzes vor Gewalt geäußert. „Hier wird wie auch an vielen anderen Stellen die besondere Betroffenheit behinderter Frauen betont und eine umfassende Gewaltschutzstrategie gefordert“, erläuterte Arnade. Als Querschnittsthemen hat sie außerdem den großen Fortbildungsbedarf, geflüchtete Menschen mit Behinderungen und den Appell zu einer besseren Partizipation behinderter Menschen und ihrer Organisationen identifiziert. „Unsere Kritik an der deutschen Behindertenpolitik, die wir in unserem Parallelbericht und in Genf vor Ort geäußert haben, ist von den Ausschussmitgliedern verstanden worden und spiegelt sich in dem Dokument wider“, so das Resümee der Sprecher*innenratsvorsitzenden.
Bislang liegen die „Abschließenden Bemerkungen“ in einer vorläufigen Fassung in englischer Sprache vor. Mit der endgültigen Version wird Ende September gerechnet. Eine deutsche Fassung soll zeitnah erstellt werden, heißt es vonseiten des Deutschen Behindertenrates.