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Antidiskriminierungs-Spot zur Kampagne des Monats gewählt

Berlin: Mit Hans-Joachim Heist als „Spezialbeamten“ gegen Diskriminierung: Seit Mitte Oktober informiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes online wie offline Menschen über ihre Rechte, mit der bundesweiten Kampagne #habichwasgegen. Zentrale Bausteine der Kampagne sind ein Musikvideo und Plakatmotive, die reale Diskriminierungsfälle zeigen. Bei einer Online-Abstimmung des Fachmagazins „Horizont“ kürte nun die Mehrheit der Abstimmenden den Spot der Kampagne #HabIchWasGegen zur „Kreation des Monats“ November. Darauf hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hingewiesen.

Das Musikvideo setzte sich damit gegen neun weitere aktuelle Kampagnen durch. „#HabIchWasGegen liefert nicht nur einen Ohrwurm, sondern auch eine klare Message: Wir haben etwas gegen Diskriminierung in Deutschland – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ich freue mich sehr, dass das bei so vielen Menschen ankommt“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. „Gerade in Zeiten, in denen Anfeindungen zunehmen, ist es wichtig, zu wissen, dass Menschen Diskriminierung nicht hinnehmen müssen und sich wehren können. Aber nicht jede Ungerechtigkeit wird vom Gesetz abgedeckt. Das AGG gilt im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften – deshalb bilden diese Bereiche auch den Schwerpunkt der Kampagne. Wir empfehlen allen: Wer Diskriminierung erlebt, sollte sich Hilfe und Beratung suchen, zum Beispiel beim Team der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“, sagte Ferda Ataman.

Den Kern der Kampagne bildet der Musikvideoclip #HabIchWasGegen“, der szenisch verschiedene Arten von Diskriminierung zeigt, gegen die Menschen rechtlich vorgehen können. Die gezeigten Beispiele beruhen auf realen Fällen, die dem juristischen Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet wurden. Durch die Szenen führt der Schauspieler und Komiker Hans-Joachim Heist. Der Kampagnenfilm wurde auf unterschiedlichen Social-Media-Kanälen bislang mehr als 44 Millionen Mal geklickt und mehr als 7 Millionen Mal vollständig angesehen.

Bis Weihnachten wirbt die Kampagne mit Spots in sozialen Medien, deutschlandweit auf Plakaten und auf einer Informations-Website dafür, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu nutzen. Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund von jungem und älterem Alter, Behinderung und chronischen Krankheiten, Geschlecht, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung und vor rassistischer und antisemitischer Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat nach §27 Absatz 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Aufgabe, die Öffentlichkeit über den Schutz vor Diskriminierung und die Pflichten nach dem AGG zu informieren.

Mehr zur Kampagne: #HabIchWasGegen

Zur Meldung auf der „Horizont“-Homepage

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt..