Bremen: Seit längerem engagieren sich im deutschen Markt auch private Medien in Sachen Barrierefreiheit – dies zeigen die Monitorings der Landesmedienanstalten der vergangenen zehn Jahre. Inzwischen ist die regelmäßige Berichterstattung nicht mehr nur freiwillig, sondern allen bundesweit zugelassenen Sendern und fernsehähnlichen Telemedien gesetzlich vorgeschrieben. Zudem sind auch Zugangsdiensteanbieter – also Plattformen, Medienintermediäre und Benutzeroberflächen – den Landesmedienanstalten auf Nachfrage zur Auskunft verpflichtet. Die Landesmedienanstalten haben daher eine bundesweite Abfrage bei allen in Deutschland zugelassenen Sendern gestartet und ermitteln aktuell, was jeweils für mehr Barrierefreiheit im Programm getan wird, heißt es in einer Presseinformation der Medienanstalten.
Die Kategorien reichen dabei von Untertitelung über Audiodeskription, Übersetzung in Gebärdensprache, Leichte Sprache bis hin zu barrierefreien Online-Angeboten. Erstmals erfolgt die Abfrage digital über ein eigens programmiertes Online-Erhebungstool. Neben einem Bericht über das Jahr 2023 sollen die Sender zudem ihre Aktionspläne mit den perspektivisch geplanten Vorhaben in Sachen Barrierefreiheit vorstellen. Dabei geht es um die kommenden drei Jahre, also 2024 bis 2026.
„Die Inhalte barrierefrei leichter zugänglich zu machen, darf kein netter Bonus, sondern muss der neue Standard sein“, so Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Themenverantwortliche der Landesmedienanstalten für Barrierefreiheit. „Das sieht das Gesetz vor, und das ist glücklicherweise auch schon bei vielen Sendern angekommen. Allen anderen wird unser neues Erhebungstool hoffentlich die Erfüllung der Berichtspflichten erleichtern.“ Nach dem Medienstaatsvertrag sind die Sender dazu verpflichtet und müssen mit Rechtsfolgen rechnen, wenn sie keine Berichte abgeben.
Informationen zu Barrierefreiheit in Medien gibt’s auf der Themenseite Barrierefreiheit auf der Webseite der Medienanstalten: