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Ohne barrierefreien Wohnraum kein Diskriminierungsschutz

Berlin: Im Kapitel „Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen verbessern“ des vom Deutsche Institut für Menschenrechte vorgestellten aktuellen Menschenrechtsberichts 2023 empfiehlt das Institut dringend Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Dabei verweist es zugleich auch auf Handlungsnotwendigkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Fokus liegt dabei auf der Verankerung einer Verpflichtung dahingehend, dass auch private Akteurinnen und Akteure, also etwa private Unternehmen oder Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen, zur Barrierefreiheit und der Bereitstellung von angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. Außerdem ist für einen effektiven Rechtsschutz die verbesserte Ausgestaltung des Verbandsklagerechts im BGG und die Aufnahme eines solchen im AGG dringend zu empfehlen.

Im Kapitel „Selbstbestimmtes Leben braucht barrierefreien Wohnraum“ wird der eklatante Mangel an Wohnraum für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere und pflegebedürftige Menschen behandelt und darauf hingewiesen, dass die für die kommenden Jahre zu erwartende Versorgungslücke von über zwei Millionen Wohnungen nicht mit den bisherigen Regelungen und Maßnahmen geschlossen werden kann, insbesondere nicht mit den jetzigen baurechtlichen Vorschriften. Das Institut empfiehlt daher den Ländern, hier nachzubessern und dabei die völkerrechtlichen Vorgaben zu beachten. Außerdem sollten Bund und Länder im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nur noch barrierefreie Wohnungen fördern.