Berlin: Damit Barrierefreiheit im Alltag umgesetzt wird, gibt es gesetzliche Regelungen. Aber feststehendes Recht ist nicht automatisch gelebtes Recht. Was auf dem Papier gilt, muss oft von Einzelpersonen vor Gericht eingefordert und durchgesetzt werden. Ein aufwändiger Schritt, der nicht selten Zeit, Kraft und Geld kostet. Dafür gibt es im Behindertenrecht die Möglichkeit der Verbandsklage. Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine Landesvereine dürfen in bestimmten Fällen selbst vor Gericht klagen. In der neuen Ausgabe der Podcast-Reihe "Präsidiumsgespräch“ erklärt Christiane Möller, Justiziarin des DBSV, wie Barrierefreiheit mit Verbandsklagen durchgesetzt werden kann und sie spricht mit DBSV-Präsident Hans-Werner Lange darüber, warum es so wichtig ist, den Bereich weiter voranzutreiben.
Außerdem wird das aktuelle Verbandsklageprojekt vorgestellt, das der DBSV gemeinsam mit der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm) durchführt, wie es im Newsletter dbsv-direkt heißt.
Das „Präsidiumsgespräch“ findet man in „Sichtweisen“-Podcast des DBSV unter: www.dbsv.org/sichtweisen-podcast.html