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Halbzeit-Bilanz der Regierung bei zentralen gesellschaftspolitischen Vorhaben ausbaufähig

Berlin: Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, ihre selbstgesteckten Ziele bei den Themen Menschenrechte und Antidiskriminierung konsequenter umzusetzen. "Die Halbzeitbilanz der Ampel fällt bei gesellschaftspolitischen Vorhaben leider eher mager aus“, sagte die Beauftragte heute am 21. Dezember 2023 in Berlin. "Da hätte sie mehr Fortschritte wagen können.“ In einem Online-Check, den die Unabhängige Bundesbeauftragte heute über die sozialen Medien veröffentlichte, nannte sie 14 ausgewählte Vorhaben, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag im Bereich "Gleichstellung und Vielfalt“ angekündigt hat und die noch nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden. Lediglich drei Ankündigungen seien bereits konkret vollzogen.

„Auch und gerade in Krisenzeiten müssen der Schutz der Menschenrechte und der Schutz vor Diskriminierung Priorität haben“, sagte Ferda Ataman. „Viele Menschen beobachten mit Sorge, dass rechtsextreme Einstellungen in der Gesellschaft zunehmen und dürfen gerade in diesen Zeiten nicht das Gefühl bekommen, Themen wie Rassismusbekämpfung, der Schutz vor Diskriminierung und Barrierefreiheit seien weniger wichtig.“ Die Unabhängige Bundesbeauftragte erinnerte in diesem Zusammenhang an Äußerungen des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke, der während der Landtagswahlkämpfe im Sommer die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als „Ideologieprojekt“ bezeichnet hatte. „Gleichbehandlung ist keine Frage von Ideologie, sondern ein Grundrecht. Die Bundesregierung darf Reformen deshalb nicht verschleppen, sondern muss sie konsequent umsetzen“.

Noch nicht umgesetzt hat die Bundesregierung demnach

– die angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, – „Angemessene Vorkehrungen“ für mehr Barrierefreiheit gesetzlich zu verankern,

– die Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Identität“ und die Streichung des Begriffs „Rasse“,

– das Partizipationsgesetz,

– die Reform des Abstammungsrechts.

Teilweise umgesetzt sind

– das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten)

– die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten)

– die Einsetzung eines Polizeibeauftragten des Bundes (Gesetzentwurf wird derzeit beraten)

– die Diversity-Strategie der Bundesregierung (Ressortabstimmungen)

– ein Demokratiefördergesetz

Umgesetzt sind

– die Einsetzung einer Antirassismus-Beauftragten,

– die Einsetzung eines Queerbeaufragten,

– die Einrichtung einer Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle und eines Antiziganismus-Beauftragten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt..