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Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen verbessern

Berlin: Noch bis zum 15. Dezember 2023 können beim Bundesgesundheitsministerium Vorschläge für einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen eingereicht werden. Beim vor kurzem ins Leben gerufenen Bündnis inklusives Gesundheitswesen, das den Prozess des Ministeriums kritisch beflügeln will und ebenfalls Vorschläge für den Aktionsplan sammelt, sind bereits eine Reihe von konkreten Ideen eingegangen. So beispielsweise der Vorschlag für die Sicherstellung der Nichtdiskriminierung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen beim Zugang zu Einrichtungen und Angeboten der medizinischen Rehabilitation und bei der Inanspruchnahme der Rehabilitationsleistungen durch die Verankerung eines entsprechenden Diskriminierungsschutzes u.a. im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Weitere konkrete Vorschläge werden bis 10. Dezember 2023 vom Bündnis gesucht, um diese rechtzeitig an das Bundesgesundheitsministerium übermitteln zu können.

„Ein Diskriminierungsschutz zu Gesundheit ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verankern: Im AGG soll § 19, Abs. 1, mit einem Punkt 3 wie folgt ergänzt werden: …’die eine ärztliche Behandlung im Rahmen eines ärztlichen Behandlungsvertrages haben‘.“ So lautet einer von einer ganzen Reihe von Vorschlägen, die bereits beim Bündnis inklusives Gesundheitswesen eingegangen sind. Viele weitere Ideen werden noch gesucht.

Mit dieser Formulierung soll der Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes explizit auch auf den Gesundheitsbereich ausgeweitet werden. Gerade behinderte Menschen müsses immer wieder erleben, dass sie bei der Inanspruchnahme von Gesundheits- und Rehabilitationsleistungen enormen Diskriminierungen ausgesetzt sind ohne wirksam dagegen vorgehen zu können. So häuften sich in den letzten Monaten die Meldungen, dass beispielsweise blinde Menschen von Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation aufgrund ihrer Blindheit abgewiesen wurden. „Hier fehlt oft jegliches Verständnis von Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit und der Bereitstellung angemessener Vorkehrungen bei so manchen Rehaeinrichtungen“, weiß Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung, zu berichten.

„Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hat die Ampelregierung die Schaffung eines ‚Aktionsplanes für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen‘ versprochen, der mit allen Beteiligten erarbeitet werden soll. Am 18. Oktober 2023 fand die Auftaktveranstaltung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Erstellung eines solchen Aktionsplanes statt. Das vorgestellte Verfahren und die Ziele des BMG entsprechen jedoch nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). So ist im Ergebnis im Sommer 2024 ein schwacher Aktionsplan zu erwarten, der den Bedarfen behinderter Menschen nicht gerecht wird. Deshalb werden wir mit unserem Bündnis inklusives Gesundheitswesen einen eigenen Aktionsplan erstellen. Dazu brauchen wir eure Vorschläge“, heißt es in einem Aufruf den das Bündnis inklusives Gesundheitswesen am 14. November 2023 verbreitet hat.

„Diese Vorschläge könnt ihr in folgendes Formular eintragen und an das Bündnis inklusives Gesundheitswesen bis zum 10. Dezember 2023 per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] schicken oder eure Vorschläge mit Whatsapp an die Nummer 0177-843 64 44 aufsprechen oder senden“, heißt es weiter im Aufruf des Bündnis inklusives Gesundheitswesen.

Link zum Beitrag des Bündnisses mit dem Formular zum Herunterladen

„Bitte tragt eure Vorschläge auch in das Online-Formular des Bundesministerium für Gesundheit ein, damit diese mehr Gehör finden“, heißt es weiter im Aufruf.

Link zum Beteiligungsverfahren des Bundesministerium für Gesundheit zum Aktionsplan