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Markus Ertl hakt in Sachen barrierefreier Nahverkehr nach

Lenggries (kobinet) Die Kasseler Politikstudentin Mandy Müller hat vor kurzem im kobinet-Interview auf Barrieren hingewiesen, die blinden Nutzer*innen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Probleme bereiten. Zur Vertiefung des Themas hat sie nun mit dem Sprecher für Barrierefreiheit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und Gemeinderatsmitglied von Lenggries, Markus Ertl, folgendes Interview in Sachen barrierefreier Nahverkehr und entsprechende Handlungsmöglichkeiten hierzu geführt.

Mandy Müller: Sie sind Mitglied im Gemeinderat von Lenggries in Oberbayern und Sie engagieren sich für Barrierefreiheit. Gibt oder gab es bereits Initiativen zur barrierefreien Mobilität auf kommunaler Ebene?

Markus Ertl: Ja, gab es durchaus. Der Verein Ungehindert, dessen Vorsitzender ich bin, hat sich zusammen mit lokalen Mitstreiter*innen mit einer Demo und anderen Aktionen auf der Nahverkehrs-Strecke ins bayerische Oberland der Bayerischen RegioBahn gegen die zwar neuen, dennoch diskriminierenden, Züge eingesetzt.

Man beruft sich hier auf die Zertifizierung durch das Eisenbahn Bundesamt. Aufgrund vieler Details hätte es hier definitiv nicht zu einer Zertifizierung kommen dürfen. Nur ein kleines Beispiel, die Haltestangen sind in grau gehalten, diese müssten sich jedoch gemäß den Standards farblich klar abheben. Der große Spalt zwischen Zug und Bahnsteig lässt kein selbstbestimmtes Reisen zu und das Reisen für Rollstuhlnutzende ausschließlich vor der Toilette ist entwürdigend. Aber wir sind hier weiter dran.

Meine Heimatgemeinde Lenggries hat, wie die meisten Kommunen, die Frist 1. Januar 2022, zu der der ÖPNV für alle barrierefrei nutzbar hätte sein müssen, auch komplett gerissen. Seitens der Busse wurde hier bereits viel getan, absenkbare Busse, Vorrang-Plätze für uns Blinde und Sehbehinderte, die kontrastierten Haltestangen. Jedoch ist keine einzige Haltstelle mit einem Kasseler Hochboard, keine mit Bodenindikatoren, keine einzige mit Fahrgastinformationen im Zwei-Sinne-Prinzip ausgestattet.

Dies hat mich in 2021 veranlasst, als Mitglied im Gemeinderat eine Anfrage über den aktuellen Planungsstand zum Ausbau der Bushaltestellen zu stellen. Ich wollte hier nicht mehr über das Ob diskutieren müssen, sondern nur noch über das Wie, nachdem der barrierefreie Ausbau des ÖPNV nach dem Personenbeförderungsgesetz hätte bereits erfolgen müssen. Hier gab es dann eine klare Aussage, dass die Gemeinde bis 2025 alle Bushaltestellen in deren Lastenbereich entsprechend umrüsten möchte und hat für die Planungen in 2022 auch Haushaltsmittel für die Planung eingestellt.

Dieser Tage habe ich die Bushaltestellen, welche in der Lastenträgerschaft unserer Gemeinde liegen, nach Frequenz der Busse und Anwohner*innen für das örtliche Bauamt priorisiert, um die Planungen auf die nächsten 3 Jahre zu verteilen. Also, hier geht jetzt hoffentlich etwas voran.

Eine solche Anfrage kann jeder bei seiner Gemeinde oder Stadt stellen, entweder als Mitglied in einem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder als Bürgerin oder Bürger in einer Bürgerversammlung. Die Anfrage muss dann spätestens 3 Monate später in einer Versammlung als Tagesordnungspunkt behandelt werden.

Natürlich wird hier nicht binnen kürzester Zeit alles sofort barrierefrei. Aber nachdem die Kommunen den Startschuss in 2013 bereits ignoriert hatten, wäre dies vielleicht ein neuer Anschubser des wichtigen Themas.

Dann haben wir an unserem Bahnhof in Lenggries 2 Bahnsteige, einer davon im Bahnsteighöhenkonzept unserer Strecke und der andere deutlich zu niedrig, um hier mit einem Rollstuhl hinein zu kommen. Nachdem durch eine Taktverdichtung viele Züge auch von dem Bahnsteig 2 losfahren, kann jemand im Rollstuhl nur 50 % der Züge nutzen, zur Mittagszeit Stunden lang sogar keinen Zug. Hier bin ich als Referent Inklusion/Teilhabe im Gemeinderat auch gerade dran, die DB-Netz an ein Versprechen aus 2017 zu erinnern, dass hier auch Bahnsteig 2 zugänglich wird.

Denn eines ist klar. Mobilität, auch für uns behinderte Menschen, ist ein Menschenrecht!

Mandy Müller: Wie erleben Sie persönlich als blinder Reisender unterwegs die Barrierefreiheit?

Markus Ertl: Ich erlebe diese äußerst verbesserungswürdig. Das geht los mit der Buchung der Tickets, der Platzreservierung und dem Mobilitätsservice und endet spätestens bei einer Forderung aus den Fahrgastrechten. Das ganze ist noch so ein komisches Stückwerk. Tickets kann ich zwar im DB-Navigator kaufen und auch über das Smartphone digital auslesen, möchte ich jedoch meine kostenlose Reservierung machen, kann ich dies nur über die Mobilitätszentrale (MSZ). Möchte ich dann einen digitalen Check-In am reservierten Platz machen, dann ist dies bei dem Medienbruch nicht möglich.

Ich musste bei meiner ersten Inanspruchnahme der Mobilitätshilfe meinen Schwerbehindertenausweis einmal hinterlegen und dieser wird mit meinen anderen persönlichen Daten gespeichert. Da würde ich mir wünschen, dass dies in den Buchungsportalen bereits so hinterlegt ist, dass ich Reservierung und Mobilitätsservice hier mit buchen kann, ohne ein Formular mit gefühlt 200 Eingabefeldern neu ausfüllen oder 30 Minuten lang mit einer netten Servicekraft der MSZ telefonieren zu müssen.

Im Busverkehr habe ich oft das Thema, dass es mehr Bussteige gibt, ich aber nicht weiß, auf welchem ich stehe. Stehe ich richtig, dann hält auch der Bus gelegentlich nicht planmäßig an einem anderen Bussteig und lässt mich dann stehen, da ich nicht erkenne, dass der Bus nach Lenggries anstatt auf 2, auf 1 die Leute zu- und aussteigen lässt. Hier fehlen die Ansagen am Steig.

Auch sind die Zuwege zu den Bussen oft sehr schwierig zu finden und noch ohne Leitsysteme auf den Busbahnhöfen. Auch fehlen mir die entsprechenden Informationen. Ist durch eine Verspätung der eigentliche Nachfolgebus später da, schwubs, sitzt du im falschen Bus. Fragst du den Busfahrer, bekommst Du die unverschämte Antwort: „Musst halt schauen, was oben am Bus steht!“

Dann erlebe ich die Ansagen im Bus, je nach dem, wo ich Platz bekommen habe, als äußerst leise.

Ich bin froh, dass es immer wieder nette Mitreisende gibt, welche immer Hilfe anbieten, wenn ich diese benötige. Ansonsten würde die Mobilität an vielen Barrieren scheitern. Wo jemand anderes auf das Auto umsteigen kann, sind wir bei selbstständiger Mobilität auf diese Barrierefreiheit angewiesen. Dennoch bist du permanent in dieser ungewollten und in meinen Augen unnützen Abhängigkeit.

Mandy Müller: Ein immer wiederkehrendes Thema sind ja auch die fehlenden oder schlecht wahrzunehmenden akustischen Durchsagen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Sie schon angesprochen haben. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um gegen dieses Problem vorzugehen?

Markus Ertl: Zum einen, dass die Vorrangplätze in den Bussen auch für uns freigemacht oder freigehalten werden. Zum anderen, dass an den Vorrangplätzen die Ansagen in einer Lautstärke kommen, dass wir diese auch verstehen können. Hilfreich wäre auch ein „BIN“G zu Beginn, damit man die Aufmerksamkeit auch entsprechend auf die Ansage richten kann, bevor die Hälfte gesagt ist. Es gibt hier gute und schwer zu verstehende Ansagen. Gar keine kommt auch noch hin und wieder vor.

Wir blinde Menschen werden ja auch gerne auf Lösungen mit einem Smartphone verwiesen. Auch wenn ich mich über gute Entwicklungen in diesem Bereich freue, sollte jedem Reisenden die Möglichkeit gegeben werden, ohne eigene technische Möglichkeiten mobil zu sein.

Auch würde ich mir vor dem Betreten wünschen, dass eine Ansage verkündet, wohin der Bus, die Tram, die U-Bahn fährt. Sitze ich drinnen, dann ist es zu spät.

Auf der einen Seite würde das Personenbeförderungsgesetz eben genau solche Dinge regeln. Sollten diese nicht erlebbar sein, werde ich in meiner Mobilität behindert. Dann sollten auch hier entsprechende Fahrgastrechte eingefordert werden können. Hier sollten wir von der Behindertenselbsthilfe weiterhin aktiv bleiben, dies wenn nötig auch von der Politik einfordern.

Mandy Müller: Welche Erfahrungen haben Sie bisher beim Einreichen von Schlichtungsverfahren, beispielsweise bei der Schlichtungsstelle des Bundesbehindertenbeauftragten, gemacht?

Markus Ertl: Ich machte selbst sehr unterschiedliche Erfahrungen. Die meisten Schlichter*innen sind sehr bemüht und ich habe das Gefühl, dass diese auch im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes wirken. Als ungeduldiger Mensch würde ich mir wünschen, dass Rückfragen über Zwischenstände verzichtbar wären.

Das Schlichtungsverfahren lässt am Ende nur einen Schlichtungsvorschlag zu. Dieser kann, muss aber nicht vom Antragsgegner angenommen werden.

So wurde ich zum Beispiel bei meinem ersten Antrag auf Schlichtung gegen den Deutschen Bundestag immer wieder nur vertröstet. Der Schlichtungsvorschlag sah vor, dass ich Dokumente innerhalb von 4 Wochen zugänglich gemacht bekomme, wollte ich diese zugänglich haben. Der Bundestag konnte den Vorschlag nicht annehmen. Das würde mich, deren Meinung nach, durch diese Regelung gegenüber anderen blinden Menschen bevorzugen. Das fand ich damals sehr skurril.

Dr. Michael Richter von der gemeinnützigen GmbH Rechte behinderter Menschen (RBM) versucht mittlerweile in einer Verbandsschlichtung, die Drucksachen für alle zugänglich zu bekommen.

Ansonsten war ich mal mehr, mal weniger erfolgreich. Es ist ja auch nicht immer gegeben, dass die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG zuständig ist. Beispiel: es ist zwar Bundesrecht in der Anwendung, es ist aber eine kommunale Behörde, welche Bundesrecht umsetzt. Hier darf die Schlichtungsstelle den Antrag nicht annehmen. Trotzdem habe ich hier bereits gute Tipps bekommen, wie ich in der Sache weiter machen konnte.

Bemerkenswert ist ein Antrag bei der Schlichtungsstelle in Niedersachsen. Betrachtet man den Grund der Schlichtung, dann ist dieser mehr als unbedeutend. Es ging hier um eine Abstimmung, welche nur mit einem visuellen Capture gemacht werden kann. Dennoch ist dies eine Barriere, welche nicht beseitigt wurde. Auch wollte ich die Schlichtungsstelle einmal testen. Den Antrag wollte ich im November 2021 stellen. der Onlineantrag war nicht zugänglich, bzw. am Ende konnte ich nichts abschicken. Diese eigene Barriere wollte ich auf der Seite der Schlichtungsstelle über den Feedbackmechanismus melden. Dieser war auch nicht barrierefrei. Dann habe ich einen Antrag auf Schlichtung per E-Mail zugesandt bekommen, welchen ich auch nicht ausfüllen konnte, das Formular hatte keine Eingabefelder. Am Ende hat mir eine Mitarbeiterin der Schlichtungsstelle das Formular per Post zugesandt, ich solle doch gerne das Formular handschriftlich ausfüllen, wenn ich nicht in der Lage bin, das auf digitalem Wege zu erledigen. Dies sagt eigentlich schon alles über die Schlichtungsstelle in Niedersachsen aus.

Auch habe ich hier eine Schlichtung gegen die Schlichtungsstelle erwogen, hätte man nicht über Nacht noch schnell die Fehler beim Online-Formular korrigiert.

Der Antrag konnte dann im Januar 2022 gestellt werden. Da bis heute die Schlichtungsstelle vakant ist, bittet mich eine Mitarbeiterin der Behindertenbeauftragten von Niedersachsen regelmäßig um mein Verständnis, dass der Antrag noch auf Eis liegt, obwohl ich hierfür mittlerweile kein Verständnis mehr aufbringen möchte.

Aufgrund meiner Erfahrungen würde ich mir deshalb wünschen, dass Schlichtungen nicht nur gegenüber Bundesbehörden, sondern gegenüber allen Behörden, welche Bundesrecht anwenden, beantragt werden können. ich würde mir darüber hinaus wünschen, dass es bei Schlichtungen zu verbindlichen Schlichtungssprüchen kommt, um gerichtliche Verfahren verzichtbar zu machen. Auch würde ich mir wünschen, dass über eine systematische Befragung am Ende jeder Schlichtung die Qualität erhoben und evaluiert wird. Um gleiche Voraussetzungen in allen Bundesländern zu erreichen, sollten auch alle Länder, nach Vorbild des Bundes, eine Schlichtungsstelle einrichten, um hier durch ein niederschwelliges Angebot Diskriminierungen zu beseitigen.

Mandy Müller: Seit kurzen sind Sie auch in der ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) tätig. Taucht die Barrierefreiheit, gerade in öffentlichen Verkehrsmitteln, gelegentlich als Gegenstand ihrer Beratungen auf, wenn ja, wie oft?

Markus Ertl: Barrierefreiheit taucht hin und wieder bei dem Thema selbstbestimmtes Wohnen auf. Jemand möchte gerne in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und sucht einen Weg, dies zu organisieren. Dann hatte ich auch die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz bereits mehrmals als Beratungsthema. Die Barrierefreiheit des ÖPNV war bisher noch kein Thema in meinen Beratungen, obwohl dies sicherlich mit dazu gehört. Ich freue mich schon auf die erste Anfrage.

Mandy Müller: Danke für das Interview.

Markus Ertl: Sehr gerne, die Mobilität ist auch ein Thema, was mich selbst stark betrifft. Ich danke deshalb auch für das Interview.

Link zum kobinet-Interview mit Mandy Müller vom 17. Juni 2022