Kassel: "Am Aschermittwoch ist alles vorbei", so heißt es in einem bekannten Karnevalslied, das darauf verweist, dass die närrische Zeit an diesem Tag ein Ende hat, so dass die Kostüme und das übriggebliebene Konfetti für die nächste Karnevalszeit eingepackt werden können. Was behinderten Menschen am Mittwoch vor Beginn der entscheidenden Phase des diesjährigen Karnevals als "vergiftetes Geschenk", wie Raul Krauthausen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezeichnet, ins Nest gelegt bekamen, wirkt leider auch am Aschermittwoch und wahrscheinlich noch lange danach. Nämlich dahingehend, dass sich in Sachen Abbau von Barrieren in Deutschland auch zukünftig wenig ändern dürfte. Denn behinderte Menschen scheinen eine solch große Bürde für die Gesellschaft zu sein, wie dies Andreas Bethke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisch hinterfragt, dass Unternehmen vor jeglicher Verpflichtung zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen geschützt werden müssen. Am Aschermittwoch ist für behinderte Menschen ganz und gar nicht alles vorbei und es droht ein ewig währendes Katerfrühstück, wenn wir uns nicht engagieren, wie kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar feststellt.Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Am heutigen Aschermittwoch stehen in vielen Regionen Katerfrühstücke nach dem Ende der närrischen Zeit und deftige Reden bei Veranstaltungen der einzelnen Parteien auf dem Programm. Während die deftigen Reden höchstwahrscheinlich nicht die Unwilligkeit bzw. Unfähigkeit der Bundesregierung streifen dürften, endlich für klare und konsequente Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen und vor allem im privaten Bereich zu sorgen, bleibt Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen ein anscheinend unendlich währendes Katerfrühstück. Ein Katerfrühstück, das tagtäglich ganz praktisch vor Augen führt, dass behinderte Menschen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht gewollt sind und dass so gut wie gar nichts dafür getan wird, dass die sie behindernden Barrieren endlich konsequent abgebaut werden. Selbst in Bereichen, in denen wir Kund*innen sind, also gutes Geld in die Kassen von Geschäften, Restaurants oder Kinos spülen, sieht sich die Bundesregierung berufen oder vielleicht auch genötigt, die entsprechenden Unternehmen davor zu schützen, dass sie überhaupt etwas in Sachen Barrierefreiheit tun müssen.
Wie sonst ist der Satz zu erklären, den die Bundesregierung in § 7 Absatz 3 Satz 3 des Entwurfs für ein Gesetz zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geschrieben und den Abgeordneten des Bundestages so zur Abstimmung vorlegt: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Es lohnt sich, diesen Satz mehrfach zu lesen, denn je tiefer dieser in unser Bewusstsein einsackt, um so klarer wird, wie hier gedacht und gehandelt, bzw. was hier klar zum Ausdruck gebracht wird. Alles, was Unternehmen tun müssten oder könnten, um Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen herzustellen, ist eine „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“. Dieser Satz kommt nun als Gesetzesvorschlag der Bundesregierung daher und viel klarer hätte diese ihr Verständnis von Behinderung nicht zum Ausdruck bringen können. Behinderte Menschen, die einfach nur Kund*innen sein wollen, die ihr Geld ausgeben wollen und für die es meist geringe Anpassungen bedürfte, sind eine Belastung. Und das pauschal ausgedrückt. Die Aufregung über diesen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung ist bei behinderten Menschen und ihren Verbänden also verständlicherweise äusserst groß, zumal es genügend Vorbilder in anderen Ländern wie den USA, Großbritannien oder Österreich gibt, wie Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen auch von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten hergestellt werden kann, ohne dass diese pleite gehen.
Wie breit der Graben zwischen der Lobhudelei der Regierenden und den praktischen Erfahrungen behinderter Menschen mittlerweile ist, macht allein schon die Überschrift der Presseinformation der CDU/CSU Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf zur BGG-Reform vom 11. Februar 2026 deutlich. „Wir halten Wort und sorgen für mehr Barrierefreiheit“ wird der Entwurf von Marc Biadacz, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher, und Wilfried Oellers, Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gefeiert. „Ich freue mich, dass die Bundesregierung nach intensiven Verhandlungen das erste große behindertenpolitische Projekt dieser Regierungskoalition aufs Gleis gesetzt hat. Wir halten damit Wort und setzen das Ziel aus dem Koalitionsvertrag um, sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist eine maßvolle Inpflichtnahme der Privatwirtschaft der richtige Schritt. Ich bin überzeugt: Die neuen Regelungen werden das Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich schärfen“, heißt es dann im Originalton von Marc Biadacz.
Wilfried Oellers von der CDU geht erst gar nicht auf die Privatwirtschaft ein, in dem er sich auf Punkte des Gesetzentwurfs konzentriert, die eigentlich in einem Gesetz, das seit 2002 gültig ist, selbstverständlich sein sollten. Im Originalton heißt es dazu: „Mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit setzt die Bundesregierung wichtige Ziele von uns als Union um. Dies gilt auch für die umfassende Barrierefreiheit von Verwaltungsverfahren und die konkreten zeitlichen Wegmarken für die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bundesbauten.“ Immerhin merkt er noch an: „Allerdings wäre hier deutlich mehr zeitlicher Ehrgeiz als eine Verpflichtung erst für das Jahr 2045 wünschenswert gewesen, um auch mit gutem Beispiel gegenüber der Privatwirtschaft voranzugehen.“
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien von CDU/CSU und SPD feiern sich also ab, während behinderte Menschen sich die Augen reiben, ob sie an Realitätsverzerrungen leiden. Da hilft auch das beste Katerfrühstück nicht. Leider hilft auch nicht ein Blick auf das Statement der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion Heike Heubach, in die viele behinderte Menschen große Hoffnungen setzen. Sie reagierte auf den Kabinettsbeschluss zur BGG-Reform wie folgt:“ Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe für alle selbstverständlich ist. Mit der Reform soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter gestärkt werden. Zugleich ist es ein zentrales Anliegen, auch im privaten Sektor deutliche Fortschritte zu erzielen. Denn echte Teilhabe betrifft alle Bereiche – vom Jugendamt bis zur Finanzberatung bei der Bank oder dem Frisörbesuch.“
Zum Glück hat Heike Heubach dieser zweifelhaften Huldigung der Bundesregierung in ihrem Statement noch folgende Sätze nachgelegt: „In seiner jetzigen Fassung weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner tragfähige Lösungen finden werden. Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und werde mich mit Nachdruck für verbindliche und wirksame Verbesserungen einsetzen.“
Das Engagement von Heike Heubach in Ehren, die bisherigen Erfahrungen im Umgang der verantwortlichen Politiker*innen mit Regelungen zur Barrierefreiheit deuten bisher nicht auf eine Kehrtwende der wirtschaftsfreundlichen Regelungen frei nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich bloß nicht nass“ hin. Ganz im Gegenteil, das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hat immer wieder nachgelegt und weitere Verschlechterungen in Sachen Barrierefreiheitsanforderungen durchgesetzt. Und nun soll plötzlich die Rettung, die Wendung zur verpflichtenden Barrierefreiheit für Unternehmen kommen? Auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt, sind die Ausgangsbedingungen für ein Gesetz, das nicht den Namen „Nicht mein Gesetz“ verdient, äusserst gering.
Blicken wir zurück in die Geschichte der Behindertenbewegung, so standen wir immer wieder an einem Scheideweg, in dem es sehr schlecht für echte Veränderungen stand. 1994 gelang es beispielsweise durch die Beharrlichkeit der Behindertenbewegung und der Verbände den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ins Grundgesetz zu bekommen – trotz massiver Widerstände vor allem aus den Reihen der CDU/CSU und FDP. Und auch dieses Mal werden wir uns wieder aufraffen und für das anscheinend Unmögliche streiten müssen. Dem naiven Glauben, der Bundestag wird das schon richten, müssen wir nun konkrete Konfrontationen mit den verantwortlichen Abgeordneten der CDU/CSU und SPD entgegensetzen und ihnen klar machen, dass wir uns nicht mehr länger verarschen lassen und ein solches wachsweiches Gesetz nicht akzeptieren werden. Während die Wirtschaft das Geld hat, haben wir viele Wähler*innen-Stimmen, was bei den Regierungsparteien anscheinend noch nicht so richtig angekommen ist. Und dies erschreckenderweise nicht einmal in einer Zeit, in der die Demokratie auf der Kippe steht und eigentlich jegliches demokratisches Engagement gefördert und Teilhabe intensiv unterstützt und mit klaren Regelungen untermauert werden müsste. Denn wer weiß, wann wir wieder die Chance bekommen, private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten endlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten.
Diese Chance müssen wir nun durch gezielte Lobbyarbeit und die Konfrontation der Abgeordneten von CDU/CSU und der SPD mit unseren Realitäten von unzähligen Barrieren nutzen. Denn Aufgeben liegt uns nicht!
