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Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Anträge für Aktionen zum Europäischen Protesttag noch bis 31. März möglich

Bonn: Beim diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es wegen des miserablen Entwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), aber auch aufgrund der schärfer werdenden Debatte um die Eingliederungshilfe, genug Gründe, Protestaktionen durchzuführen. Die Aktion Mensch hat mit dem Slogan "Menschenrechte sind nicht verhandelbar" ein passendes Motto gefunden und unterstützt auch dieses Jahr Aktionen und Veranstaltungen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai, die zwischen dem 2. und 10. Mai 2026 stattfinden, finanziell. Dafür hat sie insgesamt 2 Millionen Euro bereitgestellt. Förderanträge können noch bis zum 31. März 2026 gestellt werden, solange die Fördermittel reichen.Zur Förderung des Protestaktionen heißt es auf der Internetseite der Aktion Mensch u.a.:

Das fördert die Aktion Mensch:

  • Vielfältige Aktivitäten im Rahmen bundesweiter Aktionen zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai)
  • Fokus-Thema: Diskriminierung – zum Beispiel durch nicht ausreichende oder nicht vorhandene Regelungen und Gesetze, durch fehlende Barrierefreiheit, durch Nichtbeteiligung oder Nichtbeachtung
  • Aktionszeitraum: 2. bis 10.05.2026
  • 2026 stehen dafür 2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Der Annahmezeitraum für Förderanträge läuft vom 01.12.2025 bis 31.03.2026, oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Förderfähige Kosten: Honorarkosten, Sachkosten

Zuschuss: max. 5.000 €

Eigenmittel: nicht erforderlich“

Link zu weiteren Informationen der Aktion Mensch zum Protesttag, zur Förderung und zu Materialien, die zur Verfügung gestellt werden