Berlin: Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, für mehr Barrierefreiheit von elektronischen Geräten sowie digitalen Produkten und Dienstleistungen zu sorgen. Dabei müssten auch private Unternehmen in die Pflicht genommen werden.
„Viele digitale Angebote sind nicht barrierefrei und können deshalb von Menschen mit Behinderungen nicht genutzt werden. Eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist aber nur möglich, wenn digitale Alltagsprodukte wie der Onlinehandel, elektronische Kommunikation, Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen oder digitale Angebote im Fernverkehr barrierefrei zugänglich sind“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
Die Bundesregierung solle deshalb noch in dieser Legislatur den sogenannten European Accessibility Act in nationales Recht umsetzen und bestehende Handlungsspielräume im Interesse einer umfassenden Barrierefreiheit konsequent nutzen. „Damit sichergestellt ist, dass es dadurch tatsächlich zu Verbesserungen kommt, sollten Menschen mit Behinderungen sowohl im laufenden Gesetzgebungsverfahren als auch bei der technischen Umsetzung beteiligt werden“, so Palleit.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit führe zu mehr Inklusion, auch die Anbieter barrierefreier digitaler Produkte profitierten von zufriedenen Kunden.