Berlin: Heute, am 24. März, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen. Es regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen und soll Barrieren beim Zugang zu Informationen und Kommunikation beseitigen. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hin. Damit kann das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden.
"Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist unser Ziel – in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Wir stellen verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen auf und sorgen dafür, dass Menschen mit Einschränkungen und ältere Menschen ganz alltägliche Dinge und Dienstleistungen wie Computer, Tablets, Bank- und Ticketautomaten künftig barrierefrei nutzen können", erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin des BMAS Kerstin Griese
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werde nach Informationen des BMAS die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Der Gesetzentwurf habe zum Ziel, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union zu harmonisieren und somit die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Durch einheitliche EU Anforderungen soll das BFSG auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen. Die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind grundsätzlich ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Für Selbstbedienungsterminals wurde eine Übergangsfrist von 15 Jahren festgelegt.
"Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt zum Beispiel für folgende Produkte: Computer, Tablets, Geldautomaten, Ticketautomaten, Mobiltelefone, Router, Fernseher mit Internetzugang und E-Book-Lesegeräte. Daneben werden unter anderem für die folgenden Dienstleistungen Barrierefreiheitsanforderungen aufgestellt: Internetzugangsdienste, Telefondienste, Messenger-Dienste, Personenbeförderungsdienste, Bankdienstleistungen, E-Books und der Online-Handel", heißt es auf der Internetseite des BMAS zum heutigen Kabinettsbeschluss.
Link zu weiteren Informationen des BMAS zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz