Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den lange angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Neben minimalen Verbesserungen drohen, wenn es keine wesentlichen Änderungen gibt, weitere Benachteiligungen und Ungleichbehandlung.
Ein breites Bündnis fordert vor allem die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD auf, § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzentwurfs zur Reform des BGG zu streichen. Dort wird ‚Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen‘ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. So gelten ‚alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung‘.
