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Amtliche Bekanntmachung: Lockdown für Behinderte bis 2040 verlängert

Schriftzug: Amtliche Bekanntmachung: Lockdown für Behinderte bis 2040 verlängertBerlin: Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat mit einer polemischen Amtlichen Bekanntmachung zur Verlängerung des Lockdown für behinderte Menschen bis 2040 aufgrund des am 20. Mai verabschiedeten sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, das viele Schwächen ausweist, reagiert. Darin heißt es u.a.: "Mit Beschluss der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag am 20. Mai 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Folgendes entschieden: Die Nutzung von Bankautomaten und anderen Terminals kann behinderten Menschen weiterhin bis 2040 nicht barrierefrei zugesichert werden. Für diejenigen, die keine Stufen zum Geldautomaten oder zu anderen Terminals überwinden können, ist noch nicht absehbar, ob und wann dieser Lockdown überhaupt beendet werden kann."

Der vollständige Text der Amtlichen Bekanntmachung des NETZWERK ARTIKEL 3 lautet wie folgt:

Bild von der Amtlichen Mitteilung: Der Inhalt wird im Text erläutert

Amtliche Bekanntmachung

Lockdown für Behinderte bis 2040 verlängert

Mit Beschluss der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag am 20. Mai 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Folgendes entschieden:

Die Nutzung von Bankautomaten und anderen Terminals kann behinderten Menschen weiterhin bis 2040 nicht barrierefrei zugesichert werden.

Für diejenigen, die keine Stufen zum Geldautomaten oder zu anderen Terminals überwinden können, ist noch nicht absehbar, ob und wann dieser Lockdown überhaupt beendet werden kann.

Mit diesem wegweisenden Beschluss kann der Barriere-Lockdown entgegen vielerlei Bedenken erfolgreich in die Verlängerung gehen.

Wir bitten die Bevölkerung dafür um Verständnis, dass der Wirtschaft keine angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit zugemutet werden können. Es ist noch Geduld erforderlich, bis alle Unternehmen davon überzeugt sind, dass Barrierefreiheit wichtig ist.

Die betroffenen behinderten Menschen werden gebeten, sich beim Geldabheben vertrauensvoll an ihre Mitbürger*innen zu wenden. Die Bankkarte nebst Geheimzahl können zu diesem Zweck kurzfristig weitergegeben werden. Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es Beschwerden gegen die Maßnahmen gibt, sind diese zu richten an die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und SPD: Platz der Republik 1, 11011 Berlin

V.i.S.d.P.: NETZWERK ARTIKEL 3, Leipziger Straße 61, 10117 Berlin

Link zur Veröffentlichung der Bekanntmachung des NETZWERK ARTIKEL 3