Hamburg: Im Vorfeld des "Tag der Verkehrssicherheit“ am 19. Juni machen der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH), der Bund der Schwerhörigen (BdS), der Landes-Seniorenbeirat (LSB) und FUSS e.V. auf die Gefährdung zu Fuß gehender und mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch wild abgestellte E-Roller aufmerksam. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen sei die Situation nach wie vor ein Sicherheitsrisiko. Die Initiative fordert daher die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dazu auf, verbindliche Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit zu ergreifen.
Immer wieder erreichen die Verbände und Initiativen Berichte von Menschen, die in gefährliche Situationen mit herumliegenden E-Rollern geraten sind. Auch schwere Verletzungen sind bereits geschehen, ein Mitglied des BSVH brach sich sogar das Schlüsselbein beim Sturz, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt. Eine entsprechende Bilanz nach zwei Jahren Nutzung, die am 17. Juni veröffentlicht wurde, bestätigt das Risiko. "Wir brauchen deshalb dringend eine verbindliche Lösung für das Problem“, erklärt André Rabe, 2. Vorsitzender des BSVH und Leiter des Arbeitskreises Umwelt & Verkehr. "Seit zwei Jahren fordern wir bereits bessere Strukturen und dass Vergehen bei der Nutzung konsequenter geahndet werden.“
Der Verein und seine Partner begrüßen daher grundsätzlich das Pilotprojekt des Bezirks Hamburg Altona, der in Kooperation mit einem Anbieter feste Abstellflächen in der Sternschanze testet. Bisher kann die zuständige Stelle jedoch keine verbindliche Auskunft darüber geben, ob sich dies positiv auf das Abstellverhalten der Nutzerinnen und Nutzer auswirkt. "Sollte das Projekt zeigen, dass das Einrichten fester Abstellflächen ein probates Mittel gegen wildes Parken ist, muss die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende umgehend flächendeckend solche Parkplätze für E-Roller einrichten“, so Rabe.
Darüber hinaus fordern BSVH, BdS, der LSB und FUSS e.V. die Behörde auf, verbindliche Vereinbarungen mit den Verleihfirmen zu treffen. "Wer öffentliche Wege über die Teilnahme am allgemeinen öffentlichen Verkehr hinaus für private oder gewerbliche Zwecke nutzt, braucht eine Genehmigung. So steht es im Hamburgischen Wegegesetz (§ 19)“, erklärt Karsten Warnke, Beauftragter für Barrierefreiheit des BSVH. "Dies sollte eigentlich auch für die privatwirtschaftlichen Anbieter von E-Tretrollern gelten, da diese ihre Waren auf öffentlichen Flächen anbieten“, so Warnke. In Hamburg gibt es stattdessen lediglich freiwillige Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Verleihfirmen: https://www.hamburg.de/bvm/elektro-tretroller/
Eine regelrechte Sondernutzungsvereinbarung hätte für die Allgemeinheit nach Ansicht der Verbände große Vorteile: Sie kann zum Beispiel verbindlich regeln, wo und wie die Roller abgestellt werden, dass konkret jemand für Beschwerden erreichbar ist und diesen schnell abgeholfen wird. Nicht zuletzt kann so eine Genehmigung auch wieder entzogen werden, wenn der Anbieter sich nicht an die Vereinbarungen hält. Auch andere sinnesbeeinträchtigte Personenkreise und mobilitätseingeschränkte Menschen würden davon profitieren, wenn das Abstellen und die Verwendung der Roller im öffentlichen Raum diesbezüglich stärker reglementiert würde.