Brüssel: Der Arbeitskreis Digitale Barrierefreiheit des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB) weist auf eine interessante Umfrage der Europäischen Union hin. Mit der Konsultation sollen Daten und Ansichten der Interessenträger eingeholt werden, um die Bewertung der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet und ihrer Durchführungsbestimmungen zu unterstützen.
Die Konsultation soll nach Informationen des BBSB helfen zu beurteilen, inwieweit die Richtlinie und ihre Durchführungsrechtsakte
· den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Informationen erleichtert und die soziale und digitale Inklusion verbessert haben,
· angesichts der einschlägigen Rechtsvorschriften und der technologischen Veränderungen weiterhin relevant und zweckmäßig sind und
· den Markt für barrierefreien Zugang zum Internet harmonisiert haben.
Die Ergebnisse der Konsultation sollen auch in mögliche künftige Politikinitiativen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Zugang zum Internet einfließen.
Ziel der Konsultation ist die Einholung der Ansichten aller Interessenträger. Dazu gehören: nationale, regionale und lokale Behörden, unabhängige Stellen, die sich mit Barrierefreiheit befassen, nichtstaatliche Organisationen und Organisationen, die Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen vertreten, Wirtschaftsakteure und Technologieanbieter, akademische Einrichtungen und Zertifizierungsstellen, Expert*innen für Barrierefreiheit sowie die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Menschen mit Behinderungen oder funktionellen Einschränkungen, und ältere Menschen. Von allen diesen Interessengruppen wird erwartet, dass sie Meinungen und Einblicke in Bezug darauf haben, was sich aufgrund der Richtlinie und ihrer Durchführungsbestimmungen geändert hat, ob die Vorschriften ihren Zweck erfüllen, wie sich die jüngsten technologischen Fortschritte auswirken und was erforderlich wäre, um Inhalte des öffentlichen Sektors inklusiver und leichter barrierefrei zugänglich zu machen.
Außerdem wurde ein sehr kurzer, leicht lesbarer Fragebogen veröffentlicht, der für alle barrierefrei zugänglich ist, auch für Menschen mit kognitiven Behinderungen.
Hier geht es zum Fragenbogen:
Die Frist für Rückmeldungen endet am 25.10.2021.
Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an öffentlichen Konsultationen teilnehmen, gebeten, sich im Transparenzregister der EU registrieren zu lassen.