Berlin: Die Teilnehmer*innen eines Online-Austauschs des NETZWERK ARTIKEL 3 waren sich darin einig, dass der Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Regierungskoalition eine Reihe von spannenden Formulierungen für die Weiterentwicklung der Behindertenpolitik im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention enthält. Um die schönen Worte in konkrete Taten umzusetzen, braucht es nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 nun aber konkrete Zeitpläne zur Umsetzung der Maßnahmen und vor allem eine konsequente Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände bei der Umsetzung. Gerade die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Gütern zur Barrierefreiheit ist eine Forderung, die die Behindertenverbände schon seit Jahrzehnten erheben, die nun im Koalitionsvertrag verankert ist. Aber auch die Hausaufgabe des Bundesverfassungsgerichts unverzüglich Regelungen zu treffen, um die Diskriminierung behinderter Menschen im Falle einer Triage zu verhindern, stellt eine wichtige Aufgabe für die neue Regierungskoalition. "Wir brauchen für all die Maßnahmen konkrete Zeitpläne und vor allem eine konsequente Partizipation behinderter Menschen", betonte Dr. Sigrid Arnade. Denn die neue Regierung dürfe nicht in das Muster der Vorgängerregierungen verfallen, wonach entscheidende Maßnahmen aufgeschoben, verwässert und letztendlich weitgehend ohne die Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände über die Bühne gehen. Gerade beim Thema Triage seien es behinderte Menschen von AbilityWatch gewesen, die mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg hatten, diese und andere Selbstvertretungsorganisationen müssten nun konsequent beteigt werden, wenn nach Lösungen für Regelungen gesucht werden, sind sich die Aktiven des NETZWERK ARTIKEL 3 einig.