Berlin: Heute vor 20 Jahren war ein wichtiger Tag für die Behindertenbewegung und vor allem für die Gleichstellungsgesetzgebung behinderter Menschen in Deutschland. Nachdem es 1994 nach vielen Protesten und intensiver Lobbyarbeit gelungen war, den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes zu verankern, beschloss der Deutsche Bundestag am 28. Februar 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG). Dieses bot fortan eine wichtige Grundlage für weitere Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen und für mehr Barrierefreiheit des Bundes und der Länder.
Bericht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Horst Frehe und Dr. Andreas Jürgens als Vertreter des Forums behinderter Juristinnen und Juristen in den Reihen der Bundesregierung bei einer Bundestagsdebatte, das gab es bisher nur ein einziges Mal. Am 28. Februar 2002 war dies der Fall und ein wichtiges Symbol dafür, dass der Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetzes zusammen mit Akteur*innen der Behindertenbewegung und -verbände entwickelt worden war und von den Vorschlägen der Verbände auch einiges ins Gesetz mit aufgenommen wurde. Vor allem die klare Definition der Barrierefreiheit wirkt bis heute noch, auch wenn diese zwischenzeitlich etwas erweitert wurde. Diese Definition wurde damals entscheidend vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entwickelt.
Doch von Anfang an!
Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrtausends hatte die Behindertenbewegung damit begonnen, auch für Deutschland Antidiskriminierungsgesetze einzufordern. Beschwingt durch die Regelungen des Americans with Disabilities Act von 1990 - dem US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetz für behinderte Menschen -, haben auch in Deutschland immer mehr behinderte Menschen ähnliche Regelungen gefordert. Es war schlichtweg unverständlich, warum beispielsweise in den USA barrierefreie Busse eingesetzt wurden und dies hierzulande anscheinend nicht gehen sollte, obwohl diese zum Teil von deutschen Firmen geliefert wurden.
Mit dem Düsseldorfer Appell setzte der Initiativkreis Gleichstellung Behinderter bei der Rehacare am 23. Oktober 1991 ein wichtiges Zeichen und vor allem eine Plattform für das weitere Engagement für die Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen. Die Forderungen aus dem Düsseldorfer Appell für eine Verankerung eines Benachteiligungsverbots im Grundgesetz und die Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes wurden dann mittels einer Unterschriftensammlung und am ersten Europaweiten Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 1992 offensiv und öffentlichkeitswirksam vertreten. Wenn dieses Jahr also der 30. Jahrestag des Protesttages um den 5. Mai herum begangen wird, geht dies auf diese Bewegung und die damalige Initiative der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und des European Network on Independent Living (ENIL) zurück, die die ersten Protesttage koordiniert hatten.
Am 15. November 1994 war es dann soweit: das nach der Wiedervereinigung Deutschlands reformierte Grundgesetz trat in Kraft und darin befand sich nun auch der Satz in Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Auch wenn dieser Satz mittlerweile eine Reihe wichtiger Gerichtsentscheidungen maßgeblich mitgeprägt und beeinflusst hat, brachte diese Änderung im Alltag behinderter Menschen in den Folgejahren erst einmal keine spürbaren Verbesserungen. Deshalb konzentrierte sich die Behindertenbewegung auf die Umsetzung dieses Verfassungsgebots und engagierte sich für die Verabschiedung von Antidiskriminierungsgesetzen bzw. Gleichstellungsgesetzen auf Bundes- und Landesebene.
Nach dem Regierungswechsel von der langjährigen schwarz-gelben Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zu einer rot-grünen Regierung aus SPD und Grünen 1998 öffneten sich auch Türen für die Gleichstellungsgesetzgebung auf Bundesebene. Der damalige Behindertenbeauftragte Karl-Hermann Haack schaffte es, eine neue Dialogkultur mit den Organisationen behinderter Menschen zu etablieren und beispielsweise in Werkstattgesprächen nach Regelungen für das Rehabilitationsrecht im SGB IX und für die Gleichstellungsgesetzgebung zu suchen. Davon war auch der Entwurf für das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz entscheidend geprägt. Das Problem war damals nur, dass die Regierung nicht richtig in die Pötte kam, da half das Drängen von Dr. Ilja Seifert, der damals für die PDS-Fraktion als engagierter Rollstuhlnutzer im Bundestag saß, aus der Opposition heraus nicht viel. Im Frühjahr 2001 wurde die Behindertenbewegung daher unruhig und nutzte den Europaweiten Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2001 dazu, um verstärkt für die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes zu trommeln. In Berlin startete am 5. Mai 2001 beispielsweise mit Unterstützung der Aktion Mensch ein barrierefreier Bus des Verbund behinderter ArbeitgeberInnen (VbA) aus München mit der Aufschrift "Versprochen ist Versprochen und wird auch nicht gebrochen". Mit und an diesem Bus wurden fortan über 2 Monate hinweg eine Vielzahl von Aktionen durchgeführt, um der Forderung nach einem Antidiskriminierungsgesetz Nachdruck zu verleihen. Dabei wurden die Tage heruntergezählt, die der Regierung noch verblieben, um das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Als die Bundestagsabgeordneten zu ihren ersten Fraktionssitzungen im Januar 2002 aus der Winterpause zurück gekommen sind, wurden sie von behinderten Menschen vor dem Eingang des Reichstags in der Bannmeile bei Eiseskälte begrüßt. Die Protestierenden überreichten ihnen Marsriegel, Traubenzucker etc. um ihnen die nötige Energie für die Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes zu verleihen. Zum Glück blieben sie nach anfänglichem Drängen der Polizei u.a. mit Hilfe des Einwirkens des damaligen Bundesbehindertenbeauftragten Karl-Hermann Haack unbehelligt.
Mittlerweile war klar, dass die rot-grüne Regierungskoalition kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz schafft, weil dies u.a. der Zustimmung des Bundesrats bedurft hätte. So wurde als erstes das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf den Weg gebracht. Der zivilrechtliche Teil sollte später geregelt werden. Dies dauerte dann noch bis zum August 2006 mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das bedurfte trotz verschiedener EU-Richtlinien ebenfalls anhaltenden Druck vonseiten der Verbände, die sich für Antidiskriminierungsregelungen einsetzten.
Am 28. Februar 2002 war es dann aber soweit. Unter Tagesordnungspunkt 3 stand die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (BGG) im Deutschen Bundestag mit einer entsprechenden Debatte an. Am Ende wurde das Gesetz bei Enthaltung der PDS-Fraktion verabschiedet. Am 1. Mai 2002 konnte das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz dann in Kraft treten. Am Abend des 30. April 2002 wurde dies in Berlin entsprechend im Rahmen der Aktivitäten zum Europaweiten Protestag zur Gleichstellung behinderter Menschen mit Unterstützung der Aktion Mensch gefeiert und auf das Inkrafttreten des Gesetzes angestoßen. Die Aktion Mensch hatte sich übrigens zwischenzeitlich Anfang 2000 von Aktion Sorgenkind in Aktion Mensch umbenannt - ebenfalls nach massivem Druck der Behindertenbewegung. 2016 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes reformiert und beispielsweise ein Recht auf Leichte Sprache und die Schlichtungsstelle darin verankert. Die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit scheiterte auch 2016 an der damaligen großen Koalition aus CDU/CSU und SPD.
Wenn dieses Jahr um den 5. Mai herum 30 Jahre nach der Durchführung des ersten Europaweiten Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen wieder Protestaktion in hunderten deutschen Städten und Gemeinden für mehr Barrierefreiheit und Inklusion stattfinden, dann macht das deutlich, dass das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes damals nur einen ersten Rahmen bot. Heutzutage müssen sich Behindertenverbände leider immer noch dafür engagieren, dass endlich auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Die rot-grün-gelbe Regierungskoalition hat dies zwar in ihrem Koalitionsvertrag verankert, aber die Geschichte lehrt, dass solchen Vorsätzen auch entsprechender Nachdruck verliehen werden muss.
Link zum Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes in seiner heutigen Fassung
Link zu weiteren Infos der Aktion Mensch zum Protesttag und zur Antragstellung