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Beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nachbessern

Berlin: Der Deutsche Bundestag hatte im Juli 2021 die Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in geltenes Recht umgesetzt. Damit wird geregelt, dass ab 28. Juni 2025 Unternehmen ihre Waren und Dienste für die Verbraucher barrierefrei anbieten müssen. Davon ausgehend fordert der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD), diesen Weg politisch weiterzugehen und Regelungen zur Barrierefreiheit für bisher noch nicht erfasste Bereiche festzuschreiben.

Mit den bisherigen gesetzlichen Vorgaben geht es insbesondere darum, Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefonen, Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte und Router so auszustatten, dass sie niederschwellig und ohne Hürden von jedem Bürger problemlos genutzt werden können. Gleiches gilt dann für Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (auch Apps), Barrierefreiheit im überregionalen Personenverkehr, bei Bankdienstleistungen oder auch beim elektronischen Geschäftsverkehr oder für Personenbeförderungsdienste.

Der ABiD fordert in diesem Zusammenhang weitere Anstrengungen, um die Teilhabe aller Menschen mit Handicap zu ermöglichen, aber auch klare Nachbesserungen in den Leitlinien für betroffene Unternehmen. So erklären die Mitglieder des Vorstands des ABiD, Marcus Graubner und Klaus Heidrich: „Das Gesetz kann nur ein Anfang sein und muss schrittweise auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Bisher sind von ihm lediglich Großbetriebe umfasst. Kleinstunternehmen, die keine Produkte in den Umlauf bringen und nicht in den Adressatenkreis der Anforderungen gehören, sind weiterhin von verpflichtenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit ausgenommen. Hier muss es weitere Verbindlichkeiten geben, gerade auch im Blick auf die öffentliche Verwaltung und jede Form von wirtschaftlicher Aktivität – unabhängig der Größe einer Firma und der produzierten Waren oder offerierten Dienstleistungen. Und auch nicht nur das, was die Betriebe verlässt, sollte barrierefrei sein. Auch innerhalb eines Unternehmens – beispielsweise am Arbeitsplatz – müssen Hürden abgebaut werden“, erklärt der ABiD überzeugt und fordert daher weiteres Engagement des Bundestages und den Einsatz für weitergehende Konzepte in der EU.