Berlin: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Das Gesetz muss bis Juni 2025 umgesetzt werden – ab diesem Zeitpunkt müssen die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Books sowie Online-Shops. Darauf weist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in ihrem Newsletter hin.
„Um über das Gesetz und seine Inhalte aufzuklären, hatte die Bundesfachstelle am 2. Juni zusammen mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) zur Konferenz „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Hintergründe, Umsetzung und Praxisbeispiele“ eingeladen. Über 500 Interessierte nahmen vor Ort in Berlin und online teil. In 14 Vorträgen von Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Verwaltung wurden das Gesetz inhaltlich beleuchtet und Praxisbeispiele gezeigt. Die Aufzeichnung der Konferenz werden Sie künftig auf unserer Website finden können“, heißt es im Newsletter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Kurz nach der Konferenz hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt, die das Gesetz erläutern und Fragen zum BFSG beantworten. Die Leitlinien sollen einen Wegweiser durch das Gesetz darstellen. Außerdem veröffentlicht ist inzwischen die Rechtsverordnung zum BFSG. Sie legt die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest.
Artikel „Rückblick: Konferenz zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 2. Juni“
Artikel „Leitlinien und Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz veröffentlicht“