Berlin: Am 14. November war die Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Thema im Deutschen Bundestag. Die Evaluierung wurde zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung als Drucksache veröffentlicht. Die wissenschaftliche Evaluation sollte Erkenntnisse darüber liefern, ob die Ziele, die mit der Verabschiedung des BGG und der Novellierung in 2016 angestrebt wurden, erreicht wurden und ob sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Sie gibt zudem Handlungsempfehlungen. Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit war Gegenstand der Evaluation, wie diese in ihrem neuesten Newsletter mitteilt.
„Fazit der Evaluation: ‚Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (§ 13 BGG) hat sich zur Beratung von Behörden bewährt. Ihr Rat würde auch von den Institutionen des BGG und in Gesetzgebung und Politik gebraucht’“, heißt es im Newsletter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Der Aufgabenkatalog der Bundesfachstelle soll laut Evaluationsbericht unter anderem um die Beratung der Gesetzgebung des Bundes erweitert werden.
Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, kommentierte den Bericht wie folgt: „Wir begrüßen ausdrücklich die Einschätzung des Evaluationsberichts, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zukünftig stärker die Gesetzgebung beraten soll. Bislang ist das jedoch eine freiwillige Inanspruchnahme unserer Expertise. Aus meiner Sicht sollte dieser Beratungsauftrag im Hinblick auf die Gesetzgebung auch entsprechend im Behindertengleichstellungsgesetz verankert werden.“
In rechtswissenschaftlicher Hinsicht kommt der Bericht zu dem Schluss, dass das BGG an einigen Stellen noch Verbesserungspotenzial hat und macht konkrete Verbesserungsvorschläge. Laut Bericht sehen sich viele Menschen mit Behinderung in privaten Rechtsverhältnissen diskriminiert und benachteiligt, sei es von Arbeitgebern, Vermietern, Anbietern von Waren und Dienstleistungen oder Gesundheitseinrichtungen. „Eine Abstimmung des BGG mit den zivilrechtlichen Gesetzen wie dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist deshalb dringend notwendig, zumal diese Gesetze nur zusammen das EU-Recht und die UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) umsetzen“, betonte Dr. Volker Sieger.
Die Evaluation wurde durchgeführt vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) zusammen mit der Universität Kassel (FB Humanwissenschaften, Fachgebiet Sozial und-Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung) und dem Hugo-Sinzheimer Institut für Arbeit und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der Bericht wurde im Zeitraum von August 2021 bis Juni 2022 erarbeitet.
Link zum Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Novellierung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundestag-Drucksache 20/4440) auf Bundestag.de:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/044/2004440.pdf (PDF-Datei)
Link zur Meldung des BMAS vom 15. Dezember mit Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache:
„Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Novellierung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“