Berlin: "Für einen effektiveren Diskriminierungsschutz in Deutschland", so lautet der Titel eines von der SPD-Bundestagsfraktion veröffentlichten Positionspapiers zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das die Fraktion vor kurzem veröffentlicht hat. Damit greift die SPD-Bundestagsfraktion die immer lauter werdende Debatte zur Reform des AGG auf, die im Koalitionsvertrag verankert ist. Ein breites Bündnis von über 120 Organisationen hatte im Januar diesen Jahres eine entsprechende Stellungnahme mit konkreten Forderungen veröffentlicht.
„Jede dritte Person in Deutschland hat schon einmal selbst Diskriminierung im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erlebt – doch nur ca. 6 Prozent der Betroffenen klagen dagegen. Es mangelt primär an niedrigschwelligen Möglichkeiten zur effektiven Rechtsdurchsetzung: Die Klagefristen sind zu kurz, die prozessuale Unterstützung für Betroffene ist eingeschränkt und die Beweisführung schwierig. Zudem klaffen 16 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch immer Schutzlücken im AGG, denn während beispielsweise rassistische Diskriminierung durch eine*n private*n Arbeitgeber*in Entschädigungsansprüche nach dem AGG auslöst, ist dies bei rassistischer Diskriminierung durch eine öffentliche Behörde nicht der Fall“, heißt es u.a. im Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion.
„Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Regelungen, die Menschen mit Behinderung diskriminieren, weitgehend zu beseitigen, Barrierefreiheit herzustellen und Inklusion zu gewährleisten. Dies ist jedoch – trotz gesetzlicher Vorschriften – vielerorts nicht der Fall und schränkt im Alltag die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stark ein, z.B. im öffentlichen Personenverkehr oder beim Zugang zu Hotels. Wir fordern darum, die Versagung von Barrierefreiheit, mindestens aber die Versagung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierungstatbestand ins AGG aufzunehmen. Hiermit würden alle Adressat*innen des AGG im Sinne der UN-BRK zur Barrierefreiheit verpflichtet. Es sollte ein subjektives Recht auf Barrierefreiheit verankert werden“, heißt es weiter im Positionspapier.
Link zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zur AGG-Reform