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Deutscher Behindertenrat fordert Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Berlin: Längst hat der Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil eine Gesetzesänderung in der Schublade liegen, mit der ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll. Konkret geht es um eine im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Regierungsintern wird das Vorhaben offenbar immer noch blockiert. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert die Bundesregierung und das Parlament nun auf, die dringend notwendige BGG-Reform zügig auf den Weg zu bringen, damit Menschen mit Behinderungen endlich eine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe bekommen. Der DBR hat hierzu nun konkrete Änderungsvorschläge veröffentlicht.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Deutschland im Rahmen des Staatenprüfungsverfahrens zum wiederholten Mal aufgefordert, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu verschärfen und auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall zu verpflichten. „Barrierefreiheit ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass in Deutschland über 13 Mio. Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Von Barrierefreiheit profitiert die ganze Gesellschaft. Die Abschaffung baulicher, kommunikativer und digitaler Barrieren hilft auch älteren Menschen, Kindern, Eltern oder allen, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind“, so Verena Bentele, VdK-Präsidentin und aktuelle Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats. „Deutschland liegt hinter Österreich fast 20 Jahre zurück. Dort wurde bereits 2006 die Verpflichtung Privater mit einer Übergangsfrist beschlossen. Auch international blamiert sich Deutschland. Die Zeit drängt, die Novellierung des BGG muss in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht und beschlossen werden.“

Der DBR hat zur dringend notwendigen Reform ein Forderungspapier mit konkreten Änderungsvorschlägen verabschiedet. Kernforderungen sind die Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall sowie Verbesserungen der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Das Forderungspapier des DBR gibt’s unter https://www.deutscher-behindertenrat.de/mime/00137618D1721719871.pdf.

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der Sozialverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit 1999 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über drei Millionen Betroffene. Für das Jahr 2024 hat der Sozialverband VdK Deutschland e.V. die Koordination des DBR übernommen. Vorsitzende des 4-köpfigen Sprecher*innenrats ist die VdK-Präsidentin Verena Bentele.