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Informationen zum European Accessibility Act

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat am 11. November 2020 die 35. Verbändekonsultation durchgeführt, diesmal mit dem Schwerpunkt European Accessibility Act (EAA). Beim sogenannten „European Accessibility Act“ handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Bis zum 28. Juni 2022 ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Link zu weiteren Informationen der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention zum EAA und dessen Umsetzung in Deutschland mit den Präsentationen der Referent*innen