Das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act – EAA (RL [EU] 2019/882), legt Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest. Das betrifft u. a. die Zugänglichkeit zu Geldautomaten und Bankdienstleistungen, die Nutzbarkeit von E-Books, Computern, Unterhaltungselektronik, den Onlinehandel oder die Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Der Deutsche Behindertenrat hat daher ein Forderungspapier für die Umsetzung des EAA in Deutschland und für zentrale Regelungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit verfasst.
Link zum Forderungspapier des Deutschen Behindertenrates zur Umsetzung des EAA in Deutschland