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Wann kommt der Entwurf für das Barrierefreiheitsgesetz?

Berlin: Bis zum 28. Juni 2022 muss der European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgestzt sein. Daher ist es angesagt, dass möglichst noch in dieser Legislaturperiode ein Barrierefreiheitsgesetz für Deutschland verabschiedet wird. Um dies bis zur Sommerpause des Bundestages 2021 zu schaffen, müsste der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) schnell veröffentlicht und zur Anhörung durch das Ministerium gebracht werden. Doch bisher warten die Behindertenverbände noch vergebens auf einen solchen Entwurf, der möglichst bis Ende Februar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen werden sollte, damit genug Zeit für die parlamentarische Beratung bleibt.

Vor allem, wenn die Partizipation behinderter Menschen und ihrer Verbände nicht zu kurz kommen soll, ist es an der Zeit, dass der Referentenentwurf für ein Barrierefreiheitsgesetz bald das Tageslicht erblickt. Er soll sich auf jeden Fall schon in der ersten Ressortabstimmung mit den verschiedenen Ministerien befinden.

Fraglich wird dabei sein, ob die Bundesregierung den Mut und die Kraft hat, über den Koalitionsvertrag und die verbindlichen Regelungen des EAA hinauszugehen und ein Barrierefreiheitsgesetz vorlegt, dass diesen Namen verdient. Gerade im Hinblick auf die Verbesserung der Barrierefreiheit bei privaten Dienstleistungen und Produkten besteht in Deutschland erheblicher Handlungsbedarf. Hier gilt bisher nicht einmal das Prinzip der Schaffung angemessener Vorkehrungen. Bisher hat die Bundesregierung und die Wirtschaftslobby solche Regelungen hierzulande, aber auch auf EU-Ebene, meist sehr erfolgreich blockiert. Die Frage ist, ob sich dies mit der Einsicht während der Corona-Pandemie ändert, wo alle erleben mussten, was es bedeutet, wenn die gesellschaftliche Teilhabe massiv eingeschränkt ist, wie dies behinderte Menschen schon seit eh und je aufgrund der vielen Barrieren erleben.