Mainz: Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat das von der rot-grün-gelben Landesregierung eingebrachte Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) beschlossen. Darauf und auf die Tatsache eines zusätzlich von den Regierungsparteien eingebrachten Entschließungsantrag hat der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.
"Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die Ziele und Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention, die für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen neue Maßstäbe setzt, ebenso beachtet wie das Behindertengleichstellungsgesetz. Es löst das bisherige Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ab. Durch die Novellierung des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen werden die behindertenpolitische Weiterentwicklung sowie die oben dargestellten Anforderungen aufgenommen", heißt es im Vorspann des beschlossenen Gesetzes.
Link zum beschlossenen Gesetzesentwurf
Im ergänzenden Entschließungsantrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen heißt es zu dem Gesetz: "Die Deutsche Gebärdensprache wird als eigenständige Sprache und lautsprachbegleitende Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt. Der Anspruch auf Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache oder mit anderen Kommunikationshilfen besteht auch für die mündliche Kommunikation außerhalb von Verwaltungsverfahren mit staatlichen Schulen und Ersatzschulen sowie in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Öffentliche Stellen sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen, Menschen mit seelischen Behinderungen, gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache (sogenannte 'einfache Sprache') kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere die sie betreffenden Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern. Wenn die Erläuterungen in einfacher Sprache nicht ausreichen und die Betroffenen dies anfordern, soll diese Erläuterung in Leichter Sprache erfolgen. Zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr wird klargestellt, dass Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum öffentlicher Stellen grundsätzlich entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Maßgabe der für den jeweiligen Bereich geltenden Rechtsvorschriften barrierefrei gestaltet werden sollen. Bei der Anmietung von Bauten, die von öffentlichen Stellen genutzt werden, soll auf Barrierefreiheit geachtet werden. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird eingerichtet. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen bekommt eine Ombuds- und Schiedsstellenfunktion zugeschrieben, an die sich jede Bürgerin und jeder Bürger wenden und deswegen nicht benachteiligt werden darf. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie beauftragt zur Unterstützung der Umsetzung dieses Gesetzes und zur Sicherstellung einer erfolgreichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine unabhängige Monitoringstelle. Erstmalig aufgenommen wird eine Regelung zur Einrichtung einer Besuchskommission."