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Blinde Menschen mit Führhund müssen draußen bleiben

Hamburg: Menschen mit einem Blindenführhund kennen die Situation: der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, Gesundheitseinrichtungen und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wird ihnen häufig untersagt. Zum heutigen Tag des Blindenführhunds am 29. Januar macht der Blinden- und Sehbehindertenverband Hamburg (BSVH) auf diese Problematik aufmerksam und fordert entsprechende gesetzliche Regelungen.

Susanne Aatz und ihr Blindenführhund Malte kennen die Situation: Betreten sie zusammen ein unbekanntes Geschäft, werden sie häufig abgewiesen. "Wenn wir Glück haben, dürfen wir in großem Abstand vor der Kasse warten oder werden an der Tür bedient, weil man uns nicht diskriminieren möchte“, erklärte Susanne Aatz. Sie ist Leiterin der Gruppe für Führhundhalter im Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) und kämpft für die Rechte von Mensch-Hund-Teams. Ihr Hund Malte ist ein ausgebildeter Blindenführhund und damit ein anerkanntes Hilfsmittel im Sinne des Gesetzes. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stützt dies im Zusammenhang mit dem Zugang zu Lebensmittelgeschäften und veröffentlichte 2019 ein entsprechendes Statement auf seiner Internetseite. Dort heißt es: "Lebensmittelunternehmer müssen grundsätzlich vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Das BMEL sieht im Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden jedoch einen Sonderfall […]“

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/mit-blindenhund-lebensmittelgeschaeft.html

Die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe macht sich seit Jahren für die Verbesserung der Zutrittsrechte von Blindenführhundgespannen stark. Denn immer wieder geraten blinde Betroffene in Schwierigkeiten, weil Ihnen der Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen, zum Taxi oder eben Geschäften untersagt wird. "Ohne Malte kann ich mich jedoch nicht orientieren“, erklärt Susanne Aatz. "Er ist für mich ein unerlässliches Hilfsmittel im Sinne meiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“.

Am 22. Dezember 2020 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor. "Wir begrüßen außerordentlich, dass mit dem Teilhabestärkungsgesetz endlich klare gesetzliche Regelungen für den Zutritt mit Blindenführhund geschaffen werden sollen. Damit wird unserer langjährigen Forderung Rechnung getragen", sagt Christiane Möller, Rechtsreferentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

"Wir brauchen endlich ein gesetzlich ausdrücklich festgelegtes Recht auf Zutritt mit Blindenführhunden“, betont auch Susanne Aatz. "Bisher kann sich jeder im Zweifel auf sein Hausrecht berufen und mich abweisen. Eine gesetzliche Klarstellung, die Bedingungen klarer formuliert, würde mir das Leben wirklich erleichtern."