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Teilhabestärkungsgesetz oder eher Teilhabestagnations-Gesetz?

Porträt von Jessica Schröder
Foto: Franziska Vu, ISL

Berlin: Für Jessica Schröder von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) wird es endlich Zeit, dass sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages behinderten Menschen zuzuwenden und für alle eine barrierefreie, gleichberechtigte und teilhabeorientierte Gesellschaft zu gestalten. So zumindest ihr Resümee von der Bundestagsdebatte zum Teilhabestärkungsgesetz vom 26. März, zu der sie folgenden Kommentar verfasst hat:

Kommentar zur Bundestagsdebatte zum Regierungsentwurf des Teilhabestärkungsgesetz (TSG) von Jessica Schröder

Teilhabestärkungsgesetz - ein ambitionierter Gesetzestitel, der Visionen von umfassender Barrierefreiheit, uneingeschränkter und einkommensunabhängiger Assistenz, fair entlohnter Arbeit für behinderte Menschen, umfassender und barrierefreier Gesundheitsschutz sowie weiterer Bedingungen gleichberechtigter Teilhabe heraufbeschwört. Wie sich nach eingehender Lektüre des Regierungsentwurfs ernüchtert feststellen lässt, bleiben die Visionen nur Visionen und das Teilhabestärkungsgesetz verfestigt größtenteils längst erstrittene Errungenschaften der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und bleibt so eher Stagnation als Stärkung. Auch die Bundestagsdebatte im Rahmen der ersten Lesung des Regierungsentwurfs zum Teilhabestärkungsgesetz lässt einerseits erahnen, wie visionär und ambitioniert die Opposition denkt und was diese will. Andererseits zeigt sie aber auch auf, wie zögernd und Status quo verhaftet die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD agieren.

Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums Arbeit- und Soziales (BMAS) Kerstin Griese lobte zu Beginn der am 26. März stattgefundenen Bundestagsdebatte den vom BMAS vorgelegten Gesetzesentwurf als eine wichtige Zielmarke für umfassende Inklusion von behinderten Menschen. Kerstin Griese wörtlich: "Das vorgelegte Gesetz bedeutet mehr Inklusion sowie Stärkung und Modernisierung des Sozialstaates.“

Wenn ich an Modernisierung des Sozialstaates denke, dann macht eine Modernisierung nur dann Sinn, wenn alle Möglichkeiten und Einrichtungen, egal ob in privatwirtschaftlicher Hand oder öffentlicher Trägerschaft, auch barrierefrei auffindbar, barrierefrei zugänglich und barrierefrei nutzbar sind. Nur leider findet sich im gesamten Regierungsentwurf nicht einmal das Wort barrierefrei, geschweige denn ein mit diesem Begriff verknüpfter gesetzlicher Auftrag.

Zurecht betonte Sören Pollmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion, in seinem Statement, dass es nicht sein kann, dass digitale Gesundheitsanwendungen, die zur Rehabilitation und Therapie genutzt werden, nicht barrierefrei ausgestaltet werden müssen. Auch fehlt seiner Meinung nach ein gesetzliches Konzept umfassender Barrierefreiheit, das weit über die öffentliche Verwaltung hinausgeht und auch Wohnraum, privatwirtschaftliche Freizeiteinrichtungen und Arbeitsplätze miteinschließt. Sein dringender Appell: "Reden Sie mit Interessensträgern“, also mit den Organisationen behinderter Menschen und beziehen Sie diese in die gesetzgebende Gestaltung mit ein.

Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, bringt eine lang geforderte Dringlichkeit behinderter Menschen auf den Punkt. Es muss endlich eine umfassende Verpflichtung für die Privatwirtschaft, ihre Güter und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, im Gesetz verankert werden.

Für mich als behinderte Frau ist also völlig unverständlich, dass bei der Behauptung von Kerstin Griese, durch das Gesetz die Inklusion mit Leben zu füllen, Barrierefreiheit nicht mitgedacht wird. Auch durch dieses Gesetz werden Fremdbestimmung, Abhängigkeit und die wirklichen Hürden, nämlich die baulichen und digitalen Barrieren, nicht spürbar abgebaut und überwunden.

Zum Thema Anerkennung von Assistenzhunden und Zutrittsregelungen in allen Einrichtungen, die der Allgemeinheit offen stehen: Ein wichtiger erster Schritt, aber weitestgehend wirkungslos, wenn die Finanzierung von Assistenzhunden nicht endlich gesetzlich geregelt wird. Denn bisher müssen Assistenzhundhalter*innen die Ausbildungs- und Anschaffungskosten meist selbst tragen oder sie mühsam über gesetzliche Winkelzüge erstreiten. Da wirkt es dann in den Reden der Abgeordneten Wilfried Oellers (CDU) und Angelika Glöckner (SPD) geradezu ironisch, wenn die Wichtigkeit, "lebensrettend und lebenswichtig“ der Assistenzhunde immer wieder betont wird, aber diese Lebensrettung/Lebensnotwendigkeit durch unseren "modernisierten Sozialstaat" (Kerstin Griese), nicht mitgedacht und geregelt wird.

Jens Beek, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, setzt diese Ironie nochmal in absurd realistische Fakten: "Das Gesetz sieht vor, die Anschaffung und Haltung von 100 Assistenzhund-Mensch-Teams zu finanzieren. Das entspricht jedoch nicht einmal einem Zehntel, was die Bundeswehr für ihre versehrten Soldaten finanziert." So frage ich mich, ist die Verteidigung eines stagnierenden Sozialstaates also wichtiger, als die Finanzierung seiner Modernisierung. Modernisierung gleichzusetzen mit Finanzierung aller notwendigen Assistenzleistungen, egal ob es der Assistenzhund oder die dringend notwendige Assistenz im Krankenhaus betrifft.

Assistenz im Krankenhaus, noch ein ungeklärtes, längst überfälliges Thema: Gerade die Corona Pandemie sollte allen politisch Agierenden verdeutlicht haben, wie wichtig eine Assistenz im Krankenhaus für behinderte Menschen ist. Zurecht also der mahnende und dringende Appell von Corinna Rüffer und Sören Pellmann, dass das Geschacher um die Finanzierung der Leistung endlich aufhören und die Assistenz im Krankenhaus gesetzlich geregelt werden muss.

Die SPD weist alle Schuld von sich und wirft der CDU, hier dem Bundesgesundheitsministerium, vor, alle Regelungsversuche zu blockieren. Der Vorwurf scheint berechtigt, denn Stefan Strack (CDU) räumt ein, dass hier dringend Lösungen gefunden werden müssen. Auf die konstruktiven Lippenbekenntnisse müssen jetzt auch endlich Taten folgen. Dieses Gesetzesvorhaben bietet die Möglichkeit, seinem Namen auch gerecht zu werden. Wie Sören Pellmann treffend betont: "Da geht noch mehr.“

Behindertenverbände haben diverse gute Änderungsvorschläge eingebracht zur Stärkung des Gewaltschutzes, zur versprochenen Einführung der Verdopplung der Ausgleichsabgabe und zur Verpflichtung der Privatwirtschaft barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Alle Forderungen wurden mit Augenmaß eingebracht: So beispielsweise der Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen der vorsieht, die Barrierefreiheitsregelungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes auf die Privatwirtschaft auszuweiten, versehen mit einer Überforderungsklausel, die die einzelnen Unternehmen vor unzumutbaren Belastungen schützt.

Endlich ein großer Wurf vor dem Ende der Legislaturperiode ist für die Regierenden möglich und durchsetzbar. Die großen Wirtschaftskonzerne wurden in der Pandemie lange genug mit finanziellen Hilfen bedacht. Es wird endlich Zeit, sich behinderten Menschen zuzuwenden und für alle eine barrierefreie, gleichberechtigte und teilhabeorientierte Gesellschaft zu gestalten.

Link zu allen Redebeiträgen der Bundestagsdebatte vom 26. März 2021 zur ersten Lesung des Teilhabestärkungsgesetz