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Scharfe Kritik des Sozialverbandes Deutschland an Novelle der Landesbauordnung in NRW

Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband Deutschland SoVD in Nordrhein-Westfalen übt scharfe Kritik an der Novelle der Landesbauordnung und richtet sich dabei vor allem gegen die unklare Regelungen zur Barrierefreiheit von Wohnungen. Diese neue Regelung wird vom SoVD abgelehnt.

Mit der Änderung, die im Landtag vorgelegt und wohl verabschiedet wird, wird die verbindliche Definition von Barrierefreiheit in der Baupraxis, trotz des breiten und anhaltenden Protestes vieler Verbände und Organisationen einschließlich der Architektenkammer NRW und der Landesbehindertenbeauftragten der Landesregierung, weiter ausgehöhlt. So müssen Wohnungen in Gebäuden der Gebäudeklasse drei bis fünf nach neuer Landesbauordnung zukünftig nur noch „im erforderlichen Umfang“ barrierefrei sein.

„Mit der Einführung des unbestimmten Rechtsbegriffs „erforderlicher Umfang“ wird die eigentliche Aufgabe der Landesbauordnung zur Schaffung von möglichst sachgerechten und bestimmten Regelungen für Barrierefreiheit ad absurdum geführt,“ erklärt Franz Schrewe, Landesvorsitzender des SoVD NRW.

Das Zurückfahren des Standards „Barrierefreies Bauen“ im Wohnungsbau auf einen „erforderlichen Umfang“ ist ein weiterer Schritt zur Absenkung dieses für ein selbstbestimmtes Leben von behinderten Menschen so wichtigen Standards.

Die Begründung zur Gesetzesnovellierung macht auch keinen Hehl daraus, dass die Vorgaben für barrierefreien Wohnungsbau massiv ausgedünnt werden sollen. Demnach sollen nun nur noch „wesentliche Barrieren“ vermieden werden. Für alle, die eine barrierefreie Wohnung suchen und brauchen, aber auch für Bauherren beziehungsweise. Architekten vergrößern sich so die Unsicherheiten.

Dazu stellt Landesvorsitzender Schrewe fest: "Woher sollen Bauherren und Architekten denn wissen, was Barrierefreiheit im erforderlichen Umfang bedeutet? Und eine Abstufung zwischen wesentlichen und weniger wesentlichen Barrieren wird der Lebensrealität von behinderten Menschen nicht gerecht, im Gegenteil: Was für den einen keine oder eine kleine, leicht zu überwindende Barriere ist, stellt für den nächsten eine große Barriere dar.“

Barrierefreier Wohnungsbau ist nach Einschätzung des SoVD in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt oft nur eine Worthülse. Die nun beschlossene Änderung wird aus Sicht dieses Verbandes die Probleme wohnungssuchender behinderter Menschen leider noch vergrößern.