Berlin: Über die Förderung von Barrierereduzierungen in Wohngebäuden informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31455), wie der Informationsdienst Heute im Bundestag berichtet.
Seit 2009/2010 fördert der Bund den Angaben zufolge gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) private Eigentümer und Mieter. Unabhängig von Einkommen und Alter können diese Zuschüsse oder Darlehen beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen. Dazu gehörten beispielsweise Umbaumaßnahmen im Bad, aber auch Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen und der Einbau oder eine Erweiterung von baugebundenen altersgerechten Assistenzsystemen.
Seit 2015 werden auch bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung finanziell unterstützt, wie die Bundesregierung dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge weiter ausführt. Im laufenden Jahr habe sie so 130 Millionen Euro für die Förderung der Barrierereduzierung sowie 50 Millionen für den Einbruchschutz zur Verfügung gestellt. Bis Mai 2021 seien in rund 710.000 Wohnungen Maßnahmen zur Barrierereduzierung sowie zum Einbruchschutz mit Zuschüssen in Höhe von fast 750 Millionen Euro gefördert worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, ist ein zentrales Element der Wohnraumoffensive die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. In dessen Rahmen werde auch der Neubau von barrierefreien Wohnungen und eine entsprechende Modernisierung im Bestand gefördert.