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27 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetz

Berlin: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dieser Satz steht nunmehr seit 27 Jahren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 15. November 1994 ist das nach der Wiedervereinigung Deutschlands geänderte Grundgesetz in Kraft getreten. Behinderte Menschen hatten zuvor mit vielfältigen Aktivitäten für die Aufnahme behinderter Menschen in das im Grundgesetz formulierte Benachteiligungsverbot gekämpft und setzen sich heute noch dafür ein, dass dieses verfassungsmäßig vereinbarte Recht auch entsprechend umgesetzt wird.

Der am 23. Oktober 1991 vom "Initiativkreis Gleichstellung Behinderter“ auf der REHA-Messe in Düsseldorf vorgestellte "Düsseldorfer Appell gegen die Diskriminierung Behinderter" bot damals ein wichtiges Bindegleid der verschiedenen Aktivitäten von Verbänden und Aktivist*innen. Der Aufruf wurde nicht nur zigtausendfach unterstützt, sondern bot einen zentralen Fokus für die Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen und damit auch für die Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen ins Grundgesetz, wie H.-Günter Heiden vor kurzem in den kobinet-nachrichten schilderte. Er war damals eine der treibenden Kräfte und schlägt in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten die Brücke von damals zu den derzeit stattfindenen Koalitionsverhandlungen.

Link zum Bericht von H.-Günter Heiden