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Bundestag debattiert über Stärkung der Antidiskriminierungsstelle

Berlin: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und das damit verbundene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spielt auch für behinderte Menschen eine wichtige Rolle. In erster Lesung beschäftigt sich heute am 7. April der Deutsche Bundestag mit einem Antrag zur Stärkung der Antidiskrimineirungsstelle des Bundes. Dabei steht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) (20/1332) in einer auf 45 Minuten angesetzten Debatte gegen 18:45 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

"Der Entwurf soll unter anderem ermöglichen, die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) künftig durch den Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung wählen zu lassen. Zur Sicherstellung der europarechtlich geforderten fachlichen Unabhängigkeit der neuen Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Aufgabenerfüllung soll zukünftig die Amtszeit auf fünf Jahre bei Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl festgesetzt werden", heißt es in einem Bericht zum Tagesordnungspunkt auf der Seite des Deutschen Bundestages.

Und weiter heißt es dort: "Zur Klarstellung der Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in der Bundesverwaltung soll eine Ausgestaltung als Bundesbeauftragte beziehungsweise Bundesbeauftragter erfolgen. Im Gefüge der Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags, deren Zuständigkeiten die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei ihrer Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen hat, soll damit sichergestellt werden, dass auch die fachliche Expertise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im politischen Meinungsbildungsprozess im Rahmen von Beteiligungspflichten der Ressorts Berücksichtigung findet."

Link zum Bericht zur Gesetzesinitiative

Link zur Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestages, in der die aktuellen Debattenzeiten angepasst werden