Berlin / Genf: Immer wieder wurde der Termin verschoben, nun steht aber fest, dass Deutschland am 29. und 30 August diesen Jahres vor dem UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in Genf Rede und Antwort stehen muss, wie die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hierzulande umgesetzt wird. Dies teilte die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Verbändekonsultation am 1. März mit.
Bereits bei der ersten Staatenprüfung von 2015 wurde Deutschland vom UN-Fachausschuss mit den Allgemeinen Bermerekungen einiges ins Stammbuch geschrieben. Es hagelte vor allem Kritik an der Aussonderung in Förderschulen, Wohneinrichtungen und Werkstätten in Deutschland. Klare Übergangskonzepte und -strategien wurden gefordert. Spricht man mit verschiedenen Vertreter*innen der Behindertenverbände wird deutlich, dass sich an dieser Situation seit 2015 in Deutschland nur wenig in Richtung Inklusion bewegt hat, gut gemeinte Regelungen werden oft sogar durch verstärkte Bürokratie konterkariert.