Berlin: Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) innerstaatliches Recht. Damit haben sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, allen Menschen mit Behinderungen eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Das betrifft auch die Möglichkeit, ohne Barrieren reisen zu können - den barrierefreien Tourismus.
Auf dem Gebiet des barrierefreien Reisens hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan und so verbessert, dass zunehmend auch Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen weitgehend ohne Barrieren reisen können. Insgesamt sind die dabei mit mit dem Informations- und Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ erreichten Fortschritte jedoch viel zu gering, um auf absehbare Zeit den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden zu können.
Diese Situation hat sich mit der Ankündigung, das System „Reisen für Alle“ mit dem Jahr 2023 auslaufen zu lassen, weiter verschärft. Hinzu kommt, dass mit der Insolvenz der Nationalen Koordinationsstelle „Tourismus für Alle“ auch die Stimme der von den Behinderungen Betroffenen im Tourismus nicht mehr zu hören war.
Nach viel Arbeit und mehreren Online-Konferenzen ist inzwischen unübersehbar, dass die Tourismusorganisation, vor allem der Bundesländer, die Arbeit in Richtung Barrierefreiheit im Tourismus fortführen möchten. Beim Deutschen Behindertenrat (DBR) hat sich zudem im September des Jahres 2022 eine Arbeitsgemeinschaft „Tourismus“ gebildet, welche in den vergangenen Monaten ein Positionspapier erarbeitet hat, das jetzt auf der DBR-Website von allen nachgelesen werden kann.