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Antworten aus dem Bundestag auf Appell für gutes Barrierefreiheitsgesetz

Mit einem Appell für das Eintreten für ein gutes Barrierefreiheitsgesetz hat sich die LIGA Selbstvertretung nach dem Ende der Winter-Parlamentspause an eine Reihe von Bundestagsabgeordneten gewandt. Im folgenden dokumentieren wir die bisher eingegangenen Antworten nach Fraktionsstärke im derzeitigen Deutschen Bundestag:

Antwort von Peter Weiß und Wilfried Oellers von der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag

Sehr geehrter Herr Miles-Paul,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Januar 2020, in der Sie dafür eintreten, noch in dieser Legislaturperiode ein Barrierefreiheitsgesetz zu verabschieden, das einen umfassend barrierefreien Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen und Produkten gewährleistet. Hintergrund ist die anstehende Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA), für die es voraussichtlich noch in dieser Wahlperiode ein Gesetzgebungsverfahren geben soll. Vorwegschicken möchten wir zunächst, dass uns dieser Gesetzentwurf noch nicht bekannt ist, sondern sich nach unseren Informationen noch in der regierungsinternen Abstimmung befindet.

In Ihrer E-Mail schildern Sie sehr anschaulich, welchen Herausforderungen sich mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen oder kognitiven Beeinträchtigungen tagtäglich stellen müssen und an welche Barrieren sie hier stoßen. Daher teilen wir ausdrücklich Ihre Kritik, dass diese Situation nicht zufriedenstellend ist.

Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und nach Artikel 3 des Grundgesetzes haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine barrierefreie Gestaltung ihrer Umwelt. Also ein Recht darauf, das tun zu können, was für alle selbstverständlich ist: Arbeiten und sich weiterbilden, den Arzt ihrer Wahl besuchen, Einkaufen, Sport treiben, Reisen, ins Kino gehen, Museen und Ausstellungen besuchen oder im Internet surfen.

Ja, und es stimmt, dieses Recht darf nicht nur auf dem Papier stehen. Und es muss auf allen Ebenen umgesetzt werden – von der Bundes-, über die Landes- bis hin zur kommunalen Ebene. Daher haben wir zu Beginn dieser Wahlperiode das Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen, Initiativen zu mehr Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden stärken und Anreize auch durch Förderprogramme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen zu setzen. Dies war u.a. Impuls dafür, dieses Ziel in den Empfehlungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu verankern und für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Projektreihe „Initiative Sozialraum Inklusiv“ zu initiieren. Die InitiativeSozialraumInklusiv will für mehr Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden sorgen, indem sie anhand von guten Beispielen Wege zu einer gelungenen, inklusiven Sozialraumge-staltung auf kommunaler Ebene aufzeigt und mit den Verantwortlichen vor Ort diskutiert und damit Anreize setzt, diese Beispiele flächendeckend umzusetzen. Aber klar ist auch: Hier dürfen wir nicht stehenbleiben. Deshalb geht es nun darum, wie die Erkenntnisse der Initiative in konkretes Handeln umgesetzt werden können, und wie wir als Bund die Kommunen im Rahmen unserer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten dabei unterstützen können.

Gerne möchten wir Ihnen zwei Beispiele zu gesetzlichen Verbesserungen nennen, die wir in den kommenden Wochen auf den Weg bringen möchten und die auch für mehr Barrierefreiheit sorgen sollen.

So diskutiert der Deutsche Bundestag aktuell eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), mit dem u.a. Regelungen dafür getroffen werden, dass die neuen Linienbedarfsverkehre dem ÖPNV zugeordnet werden. Damit sind auch sie nach § 8 Abs. 3 PBefG zur Barrierefreiheit verpflichtet. Für den Taxiverkehr sowie für die neuen gebündelten Bedarfsverkehre wird erstmals eine Pflicht zur Barrierefreiheit normiert. Auch im Bereich Fernbusse sind Verbesserungen geplant. Wird die Pflicht, mindestens zwei Rollstuhlplätze vorzuhalten, nicht erfüllt, kann dies künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

In den kommenden Wochen diskutieren wir auch den Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes. Im Rahmen dieses Gesetzes möchten wir einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen regeln, der ihnen die Begleitung durch einen Assistenzhund zu typischerweise der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen ermöglicht. Dies ist ein kleiner, aber dennoch wichtiger Schritt, mit dem auch Private über das BGG zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

Andererseits sagen wir auch: Eine allgemeine Verpflichtung Privater, ob über das BGG oder z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sehen wir skeptisch, da dies eine einfache Lösung suggeriert, die aber als Einheitslösung der Praxis möglicherweise nicht gerecht würde.  Es sollte hier mit Augenmaß unter Einbeziehung aller Beteiligten vorgegangen werden.

Für vielversprechender halten wir hingegen die Idee, das Instrument der Zielvereinbarungen in § 5 BGG für private Anbieter verbindlicher zu gestalten und ggf. mit dem AGG zu verknüpfen. Welche Möglichkeiten hier bestehen, sollte im Rahmen der für die kommende Wahlperiode geplanten Weiterentwicklung des BGG und auch, soweit sich eine zukünftige Koalition in der kommenden Wahlperiode dazu entschließt, des AGG, geprüft werden.

Gleichzeitig ist an verschiedenen Stellen anzusetzen, um Barrierefreiheit auch darüber hinaus im privaten Bereich zu verbessern, von der Mobilität, über den Bereich des Bauens und Wohnens bis hin zum Gesundheitswesen. Dies kann, aber muss nicht immer auf gesetzgeberischem Wege erfolgen. Denkbar sind beispielsweise noch gezieltere Angebote oder der Ausbau von Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) z.B. für barrierefreien Wohnungsbau oder Arztpraxen, die Kopplung von Fördermitteln an das Kriterium der Barrierefreiheit wie es bereits heute bei der Filmförderung der Fall ist, die Verankerung des Ziels der Barrierefreiheit in Verträgen wie z.B. dem Medienstaatsvertrag oder die Erarbeitung von übergreifenden Richtlinien, wie z.B. für die barrierefreie Gestaltung von Bankautomaten. Auch genannt werden kann hier die Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzeptes.

Manchmal geht es auch nicht ohne Gesetzesänderung. So halten wir es beispielsweise für wünschenswert, den Begriff der „Barrierefreiheit“ im Bauordnungsrecht der Länder auf Basis der entsprechenden DIN-Normen noch verbindlicher zu verankern oder auch zu prüfen, wo es noch Lücken in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung zum Beispiel mit Blick auf die Verwendung Leichter Sprache gibt.

Für viele dieser Themen sind wir als Sozialpolitiker nicht unmittelbar zuständig. Aber Sie dürfen sich sicher sein, dass wir dort, wo es möglich ist, unseren Einfluss geltend machen, um Verbesserungen beim Querschnittsthema Barrierefreiheit anzuschieben.

Für die nationale Gesetzgebung zur Umsetzung des EAA sind wir federführend zuständig – und hier werden wir uns dafür einsetzen, dass die – auch private Anbieter treffenden - Verpflichtungen der EU-Richtlinie insbesondere zur barrierefreien Gestaltung von Bankdienstleistungen, zum Zugang von Verbraucher/innen zur elektronischen Kommunikation und zum Zugang zu audiovisuellen Medien auch umgesetzt werden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben uns gelehrt, wie wichtig die konsequente Digitalisierung unserer Gesellschaft ist. Daher sollte man die mit der Umsetzung des EAA verbundenen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen beim Zugang digitalen Dienstleistungen und Produkten nicht geringschätzen.

Wir hoffen, dass wir deutlich machen konnten, dass uns ein kontinuierlicher Einsatz für eine barrierefreie Gesellschaft sehr am Herzen liegt und für die wir auch weiter eintreten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß, MdB                                         Wilfried Oellers, MdB

Antwort von Timon Gremmels von der Bundestagsfraktion der SPD

Sehr geehrter Herr Miles-Paul,

vielen Dank für Ihre guten Wünsche, die ich ebenfalls an Sie richte.

Die Förderung von Barrierefreiheit in allen Bereichen stellt einen sehr wichtigen Schwerpunkt sozialdemokratischer Politik und der SPD-Bundestagsfraktion dar. Bereits im Koalitionsvertrag für diese Bundesregierung hat die SPD viele Forderungen in diesem Bereich durchsetzen können. Hierzu zählen vor allem Förderungen des barrierefreien Wohnungsbaus und der barrierefreien Mobilität im Fern-, Nah- und Schienenverkehr, die Stärkung von Barrierefreiheit im Tourismus sowie in Städten und Gemeinden. Letzteres beinhaltet auch den vermehrten Einsatz leichter Sprache und von Gebärdensprachdolmetschern, von mobilen sanitären Anlagen sowie die Durchführung von Veranstaltungen.

Der SPD war es ein wichtiges Anliegen, auch die Privatwirtschaft in angemessenem Rahmen dazu zu verpflichten, ihre Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei anzubieten. Wie es gelingen kann, dass Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen zur Herstellung von Barrierefreiheit umsetzen, sollte im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geprüft werden. Hier hätte sich die SPD eine deutlich weiterreichende Regelung gewünscht, die von der Union jedoch abgelehnt wurde.

Nach zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention haben wir viel erreicht für mehr Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen etwa mit dem Bundesteilhabegesetz oder der Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses und dem Angehörigenentlastungsgesetz. Wir wollen zukünftig, dass im Alltag die Beeinträchtigung Einzelner kein Thema mehr ist. Jeder Mensch soll in der Lage sein, Zugang zu bestmöglicher Bildung, zu existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu haben. Wir bekennen uns zur UN-Behindertenrechtskonvention und wollen diese weiter voranbringen.

2020 haben wir einen Schwerpunkt auf die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gesetzt. Mit rund 444 Millionen Euro haben wir die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, den Ausbau unabhängiger Beratungsstrukturen, den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Barrierefreiheit, Projekte im Bereich des Behindertensports und die medizinische und berufliche Rehabilitation finanziert. Für die Unabhängige Teilhabeberatung stehen erneut 58 Millionen Euro zur Verfügung. Wir sind uns einig, dass diese Mittel zukünftig steigen müssen. Für die Rehapro-Projekte werden im nächsten Jahr rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis 2026 werden über 1 Milliarde Euro für die Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation veranschlagt.

Deutschland hat in der Krise viel für beeinträchtigte Menschen getan, wie etwa die Verbesserung der Ausrüstung von Wohn- und Pflegeeinrichtungen und eine finanzielle Entlastung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Aber wir müssen uns weiter anstrengen, um Gleichberechtigung zu erreichen. Das gilt besonders in der Barrierefreiheit. Deshalb werden wir die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) schnellstmöglich, noch in dieser Wahlperiode, in nationales Recht umwandeln.

Um diese Herausforderungen besser angehen zu können, braucht es zusätzlich ein koordinierendes Element auf europäischer Ebene. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Einrichtung eines EU-Beauftragten oder einer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen vertreten werden. Das hilft den Menschen in Deutschland und der gesamten Europäischen Union.

Mit freundlichen Grüßen

Timon Gremmels, MdB

Antwort vom Leiter des Büros von Gerald Ullrich und Reginald Hanke von der FDP-Bundestagsfraktion

Sehr geehrter Herr Miles-Paul,

Gerald Ullrich MdB und Reginald Hanke MdB bedanken sich für Ihr engagiertes Anschreiben zum Barrierefreiheitgesetz. Herr Ullrich und Herr Hanke werden Ihre Ansichten und Argumente auswerten und in ihre politische Entscheidungsfindungen einfließen lassen. Bei Rückfragen kommen die MdBs oder ein Mitarbeiter gerne auf Sie zu.

Mit dem Teilhabepolitischen Sprecher unserer Fraktion, Jens Beeck MdB, stehen Sie sicherlich schon in Verbindung. Sollte dies nicht der Fall sein, geben Sie uns gerne Bescheid.

Herr Ullrich und Herr Hanke freuen sich über Ihr Engagement und wünschen Ihnen dafür weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Jens Schnauber

Büroleiter

Antwort von Jutta Krellmann von der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.01.

In der Angelegenheit würde ich Sie bitten, sich an unseren Sprecher für Inklusion und Teilhabe, Sören Pellmann ([email protected]) zu wenden.

Er ist dort tiefer im Thema und kann, falls nicht schon geschehen, besser darauf eingehen.

Ihnen alles gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen,

Jutta Krellmann, MdB

Antwort von Sören Pellmann von der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Ottmar Miles-Paul,

liebe Mitglieder der LIGA Selbstvertretung,

ich danke Ihnen für Ihre Wünsche zum neuen Jahr und wünsche Ihnen sowie den Mitgliedern der LIGA Selbstvertretung Gesundheit und viel Kraft beim Eintreten für Ihre Forderungen.

Wie Sie wissen, teilt die Linksfraktion im Deutschen Bundestag Ihre Forderungen ausdrücklich! Bereits im Januar 2020 wollten wir den von Ihnen geforderten Schritt gehen und stellten insgesamt 10 Anträge zum Thema Barrierefreiheit (Vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw03-de-barrierefreiheit-bildung-674716). Diese reihen sich nahtlos in unsere schon seit Jahren bestehenden Forderungen nach mehr Barrierefreiheit ein und dürften sich mit zahlreichen Forderungen von Ihnen überschneiden. Mit Hilfe dieser Anträge sollte in allen Lebensbereichen ein echter Schritt zu mehr Barrierefreiheit vollzogen werden und ein notwendiges 'Barrierefreiheitsgesetz' auf den Weg gebracht werden. Leider teilte der Großteil des Parlaments diese Forderungen nicht und lehnte diese mehrheitlich ab. Erstaunlich erschien mir in der damaligen Debatte, dass einige Vertreterinnen und Vertreter anderer Fraktionen dieses Thema de Facto negieren. Es wirkte phasenweise so, als wüssten die Koalitionsfraktionen nicht, vor welchen erheblichen Barrieren die Menschen im Alltag stehen.

Umso mehr freue ich mich, dass Sie weiterhin so unermüdlich wie wir für dieses Thema eintreten. Wir werden weiterhin im Bundestag für ein mehr an Barrierefreiheit wirken und hoffen, dass künftige Initiativen endlich eine Mehrheit für die davon Abhängigen finden. Hier muss ausdrücklich auch nochmals formuliert werden, dass nicht nur Menschen mit Behinderung von mehr Barrierefreiheit profitieren. Letztlich ist ein Mehr an Barrierefreiheit für alle ein Zugewinn. Daher werden wir uns nicht gegen zielführende Initiativen stellen, jedoch bedauern wir es, dass jede sinnstiftende Initiative unserer Fraktion zu Themen der Inklusions- und Teilhabepolitik bisher durch die Große Koalition verhindert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Pellmann, MdB

Antwort von Alexander Ulrich von der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Ottmar Miles-Paul,

Ihnen und allen Mitgliedern der LIGA Selbstvertretung wünsche ich ebenfalls alles Gute im neuen Jahr.

Ganz wie Sie sieht meine Fraktion die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und altersbedingten Beeinträchtigungen in unserem Land besonders in Zeiten der Corona-Maßnahmen in einem desolaten Zustand. Leider werden viele dieser Menschen auch nach zehn Jahren Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer aufgrund vielfältiger Barrieren an vollwertiger gesellschaftlicher Teilhabe gehindert und damit diskriminiert.

Um diese schwerwiegende Ungerechtigkeit zu beheben braucht es eine konsequente Umsetzung des Menschenrechts auf Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Dabei ist es die Aufgabe des Staates, massive Investitionen in die Zukunft einer vielfältigen und solidarischen Gesellschaft vorzunehmen. Unter anderem heißt das, eine barrierefreie medizinische Beratung, Behandlung sowie Versorgung, einschließlich barrierefreier Informationsmaterialien zu garantieren. Außerdem braucht es einen sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, mit barrierefreien und inklusiven Wohnangeboten sowie einen für alle zugänglichen ÖPNV. Zusätzlich müssen auch private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen endlich zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden, selbstverständlich auch im digitalen Raum. Weitere Lebensbereiche, in denen mehr Barrierefreiheit umgesetzt werden müssen, sind Bildung, Kultur, Sport und Tourismus, Medien sowie politische Teilhabe. Der „Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit" ist ebenfalls zügig und vollständig umzusetzen. Dabei sollte über die Regelungen der Richtlinie hinausgegangen werden.

Unsere Fraktion hat sich im Laufe der letzten Legislaturperioden mit einer Reihe parlamentarischer Initiativen zur Erreichung dieser Ziele eingesetzt und die bestenfalls halbherzigen Maßnahmen der Regierungskoalition scharf kritisiert. Besonders in Zeiten der Krise darf die Umsetzung von Menschenrechten nicht auf die lange Bank geschoben werden, weswegen wir Sie in Ihrem Engagement für die schnellstmögliche Verabschiedung eines konsequenten Barrierefreiheitsgesetzes selbstverständlich unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Ulrich, MdB

Antwort von Corinna Rüffer von der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Miles-Paul,
sehr geehrte LIGA Selbstvertretung,
vielen Dank für Ihr/Euer Schreiben zum European Accessibiliy Act. Gerne antworte ich im Namen meiner Fraktion.
Wir werden uns für eine gute Umsetzung der Barrierefreiheits-Richtlinie einsetzen und das parlamentarische Verfahren kritisch begleiten. Wir fordern schon seit Jahren, private Anbieter von Produkten, Dienstleistungen und Medien innerhalb angemessener Fristen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten. Außerdem fordern wir konkrete zeitliche Vorgaben zum Abbau von Barrieren bei allen Angeboten des Bundes. So sollten im Rahmen der Erhebung der baulichen Barrieren in Gebäuden des Bundes und der Erstellung von Plänen zu deren Abbau, die nach § 8 BGG bis Juni 2021 vorgelegt werden müssen, möglichst kurze Fristen zum Abbau der Barrieren festgeschrieben werden. Im November 2020 haben wir daher den Antrag „Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen – Barrierefreiheit umfassend umsetzen“ (BT-Drucksache 19/24633) im Bundestag eingebracht.
Bereits während der Verhandlungen zum EAA auf EU-Ebene hatten wir mehrfach Berichterstattungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beantragt. Zuletzt berichtete das BMAS auf unseren Wunsch am 7. Oktober 2020 zum Umsetzungsstand (90. Sitzung des Ausschuss, Tagesordnungspunkt 4).
Nach Verabschiedung der EU-Richtlinie wollten wir von der Bundesregierung wissen, wie sie die Richtlinie umzusetzen gedenkt. Dazu befragten wir sie mit der Kleinen Anfrage „Bilanz nach drei Jahren Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes und Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie“ (Drs. 19/11659 vom 15.7.2019, online: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/116/1911659.pdf).
Das Voranbringen von Barrierefreiheit schien und scheint in der Prioritätenliste der Bundesregierung nicht sehr weit oben zu stehen. Auch auf meine Frage, wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen sei, antwortete das BMAS ausweichend (s. Frage 82 auf Drs. 19/19773).
Weitere Informationen findet ihr in unserer neuen Borschüre:
BarriereFREI für alle: https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/publikationen/broschueren_und_flyer/l19-64barrierefrei.pdf
Die Leichte Sprache Version der Broschüre wird bald veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Rüffer, MdB